16.28
Abgeordneter
Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Fraktion wird diesem
Fristsetzungsantrag die Zustimmung nicht geben, und ich möchte Ihnen
das auch wie folgt begründen (Abg. Mag. Darabos: Na geh!):
Ich möchte als ersten Punkt – das ist
sicherlich nicht der wichtigste, aber Sie sollen es auch wissen – das
Formale in der Diskussion nennen. Ich halte es nicht für sinnvoll, mit dem
30. März eine Frist zu beenden, wenn es auch von Seiten der grünen Fraktion
nicht möglich war, trotz des Angebots der Regierungsfraktionen vor dem
19. April überhaupt einen Termin für den Sozialausschuss zustande zu
bringen. – So weit zur formalen Seriosität der Diskussion.
(Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Das Zweite, meine Damen und Herren: Ich kann vieles von dem, was Frau Kollegin Lunacek jetzt dargelegt hat, in der Bedeutung und auch in der Betroffenheit, die dabei erzeugt wird, unterstreichen und anerkennen.
Ich bitte Sie aber umgekehrt, auch anzuerkennen, dass unser Weg, Opfern, soweit es überhaupt möglich ist, Entschädigungen zu leisten, Sozialversicherungszeiten anzuerkennen, materiell etwas abzugelten, was ohnehin nicht abgeltbar ist, nicht der moralisch schlechtere ist gegenüber einer kollektiven Anerkennung und einer Veränderung von Gesetzen, die der Gesetzgeber im Jahr 1947 in bester Absicht und sehr rasch nach Beendigung des nationalsozialistischen Regimes getroffen hat.
Meine Damen und Herren! Ich denke, dass Sie wissen sollen – insofern ist es wahrscheinlich gut, dass wir diese Debatte nicht nur im Ausschuss, sondern auch im Plenum führen –, dass wir bei allen Diskussionen um den gegenständlichen Antrag beziehungsweise auch den von Ihnen zitierten Vorläufer aus der vorherigen Legislaturperiode die Zusage des Sozialministers haben und hatten, jeden einzelnen individuellen Fall, sollte hier jemandem die Anerkennung versagt werden, zu lösen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lunacek.) Daher werden wir den Antrag nicht ablehnen, sondern wir warten weiter, und Sie sind weiterhin aufgefordert, uns Fälle zu nominieren, wo auf Basis der österreichischen Gesetze – ich rufe auch das Nationalfondsgesetz in Erinnerung – und auf Basis der Verwaltung des Bundes heute Opfern Anerkennung versagt wird.
Meine Damen und Herren! Nach unserer Meinung geht bei der Frage individuelle Anerkennung und Wiedergutmachung, soweit überhaupt möglich und mit allen vorher gebrachten Einschränkungen, gegenüber einer kollektiven Anerkennung Ersteres eindeutig vor.
Frau Kollegin! Sie haben selbst gesagt, dass es um einen symbolischen und politischen Akt geht (Abg. Mag. Lunacek: Ja, und der ist in der Politik auch wichtig, das wissen Sie!) – der geschieht, und das ist geschehen. Das ist durch das Nationalfondsgesetz und durch viele Anerkennungen (Zwischenruf des Abg. Öllinger) – Sie selbst, Frau Kollegin, haben in Ihrer Rede zwei Mal den Herrn Bundeskanzler zitiert – auch geschehen.
Ich persönlich halte es, solange Sie mich
nicht bei der Abwicklung eines Opferfalls vom Gegenteil überzeugen, für absolut
nicht notwendig, den heroischen Gesetzgeber, der in diesem Parlament im
November 1945 gewählt wurde, nachträglich mit dem Wissen von heute zu
korrigieren (Abg. Mag. Lunacek: Das tun wir doch sonst auch
des Öfteren! Auch jüngere Gesetze!) dort, wo dies gar nicht notwendig ist.
Ich denke, dass auch das im Gedankenjahr 2005, in dem wir auch jener
gedenken müssen, die diese Republik auf demokratischer und rechtsstaatlicher
Grundlage wieder errichtet haben, gesagt werden muss. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
16.33