Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 139

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Das Gesetz wird sicherlich einmal in Richtung unserer Vorschläge evaluiert werden! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.00


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Hakl. Wunschrede­zeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.00.56

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Diese Debatte heute wird eigentlich davon beherrscht, dass einige Abgeordnete, insbesondere welche der Opposition, nicht verstanden haben, warum zum Beispiel beim Schnellfahren eine Vormerkung nicht gleichzeitig mit einem Entzug des Führer­scheins verbunden ist. (Zwischenrufe und ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zwei Dinge, auf die dieses Gesetz Rücksicht nimmt und die ich für besonders wichtig halte. Erstens: Ein System von Strafnormen wird von den Bürgerinnen und Bürgern immer dann besonders akzeptiert, wenn Strafen für etwas erfolgen, was eindeutig und einleuchtend strafwürdig erscheint. Deshalb finde ich an diesem sehr österreichischen System – im Vergleich zum Punkteführerschein in Deutschland – richtig, dass in die­sem nicht irgendwelche abstrakten Verkehrsübertretungen ohne Gefährdung von je­mandem geahndet werden, sondern dass eben dann mit der Vormerkung und einer so­zusagen stärkeren Strafe als nur mit einer Geldstrafe vorgegangen wird, wenn wirklich jemand unmittelbar gefährdet wurde.

In der Praxis: Es genügt also nicht, ein Rotlicht nicht zu beachten, sondern es muss auch so sein, dass irgendjemand anderer bremsen und ausweichen muss. Ich glaube, das wird dazu führen, dass wir in Österreich ein sehr akzeptiertes System haben – und das ist doch eigentlich eines der wichtigsten Dinge, die man gemeinhin von Strafnor­men erwarten kann.

Es darf jedenfalls nicht so sein, dass irgendjemand mitten in der Nacht und bei einer einsamen Ampelkreuzung eine auf rot geschaltete Ampel übersieht – und sich dann vom Staat zu Unrecht bestraft fühlt. Das also, meine Damen und Herren, ist bei diesem Normenkatalog gewährleistet; deswegen wird er auch allgemein akzeptiert werden.

Zum anderen haben wir in Österreich das Prinzip des Nicht-doppelt-Bestrafens. Die schärfste Maßnahme ist doch, wie ich meine, wenn man jemandem wegen eines Ver­kehrsdeliktes den Führerschein entzieht. Derjenige, dem der Führerschein entzogen wird und der überdies eine hohe Geldstrafe bezahlen muss, soll nicht durch eine Vor­merkung zusätzlich, doppelt also, bestraft werden. – So etwas gibt es ja auch nicht im Strafrecht: Wenn beispielsweise jemand einen Mord begeht, so gilt das zwar bei einem weiteren strafrechtlichen Delikt als erschwerend, der Täter wird jedoch nicht zweimal für das gleiche Delikt bestraft. Und so halten wir es auch bei Verkehrsdelikten. Das ist, wie gesagt, wichtig in Bezug auf die Akzeptanz von aufgestellten Normen.

In Summe ist das meiner Überzeugung nach ein sehr gelungener Entwurf, und ich danke Herrn Bundesminister Gorbach sowie Herrn Staatssekretär Kukacka für das En­gagement, dieses Langzeitprojekt zu Ende zu führen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.04

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


17.04.07

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vize­kanzler! Meine Damen und Herren! 2004 hat es in Österreich wieder fast 900 Ver-


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