Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 142

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ich einen wirklich ganz, ganz dringenden Appell an die Regierungsparteien, auch bei meinem Vorredner anknüpfend, was das Thema betrifft. Es geht um die einspurigen Kraftfahrzeuge und eine meiner Meinung nach sehr wichtige und dringende Änderung, was die Sicherheit der Lenkerinnen und Lenker von einspurigen Kraftfahrzeugen be­trifft.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr und KollegInnen zum TO 5: Bericht des Verkehrsaus­schusses über die Regierungsvorlage (794 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führer­scheingesetz (7. Führerscheingesetz-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung geän­dert werden (817 d.B.).

Antrag

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (7. Führerscheingesetz-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung geändert werden, in der Fassung des Ausschuss­berichtes (817 d.B.) wird wie folgt geändert:

Im § 7 Abs. 3 Z 3 wird nach dem Wort „Nichteinhaltung“ die Wortfolge „des seitlichen Sicherheitsabstandes zu einspurigen Fahrzeugen und“ eingefügt.

Begründung

Angesicht der hohen Gefährdung von LenkerInnen einspuriger Fahrzeuge durch Nicht­einhaltung des seitlichen Sicherheitsabstandes soll dieses Delikt explizit angeführt werden, da es besonders gefährliche Verhältnisse herbeiführt.

*****

Das heißt, es gibt jetzt im Gesetz schon das Delikt des zu kurzen zeitlichen Abstands zum Kraftfahrzeug davor. Das ist jetzt schon ein Delikt, das bestraft werden soll. Ich denke mir, dass es mindestens genauso wichtig ist, einen seitlichen Sicherheitsab­stand gerade zu einspurigen Fahrzeugen einzuhalten. Es kommt unheimlich oft durch Schneiden und durch Drängeln zu ganz, ganz schweren Unfällen von Lenkern und Lenkerinnen einspuriger Fahrzeuge. Darunter subsumiere ich jetzt Motorradfahre­rInnen, MopedfahrerInnen, RadfahrerInnen, also alle. Es ist, glaube ich, sehr, sehr wichtig, da etwas zu tun, um diese nicht so extrem zu gefährden.

Herr Vizekanzler, ich habe Ihnen am 23. Februar einen Brief geschrieben, weil ja auf Grund der Gesetzesnovelle auch die Führerscheindurchführungsverordnung geändert werden muss. Da gibt es auch Perfektionsfahrten – diese sind schon angesprochen worden –, und bei den Perfektionsfahrten gibt es auch im § 13a die Regelung, dass das Überholen geübt werden soll. Ich denke mir, dass es wichtig ist, dass das Über­holen von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen geübt wird, denn da gibt es einen Unterschied. Es ist wichtig, auf die Sensibilität von Einspurigen hinzuweisen und das zu üben.

Was die Frist der Nachschulungen betrifft, ebenfalls einen kurzen Satz zur Fristset­zung, wann diese Nachschulungen sein sollen. Wenn es sich um Lenker und Lenke-


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