Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 141

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fahren soll. Vor einigen Jahren wurde dann der Mopedführerschein eingeführt, wobei zu dessen Erlangung theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden müssen.

Natürlich gab es aber auch Probleme damit, weil es im ländlichen Raum, und zwar dort, wo die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht so gut sind, oft schwer war, den Lehrplatz oder die Berufsschule zu erreichen. – Nun steht aber ganz eindeu­tig fest: Jeder Jahrgang, der mehr am motorisierten Individualverkehr anstatt am öffent­lichen Verkehr teilnimmt, also  zum Beispiel mit dem Moped fährt, bringt eine erhöhte Gefahr, zieht mehr Verkehrsopfer nach sich.

Ich selbst habe das vor eineinhalb Jahren erlebt: Als mein Schwiegervater mit einem Oberschenkelhalsbruch im Meidlinger Unfallkrankenhaus gelegen ist, lagen in seinem Zimmer zwei 17-jährige Lehrlinge; beide wurden beim Mopedfahren schwerst verletzt. Der eine Mopedfahrer ist in einer 30-km/h-Zone gefahren, ein von links kommender Autofahrer ist ihm, obwohl der Mopedfahrer Vorrang hatte, hineingefahren. Schwerste Verletzungen waren die Folge; Fuß, Schulter gebrochen, et cetera. – Dem zweiten Mopedlenker ist es noch viel ärger ergangen: querschnittgelähmt ab dem ersten Hals­wirbel.

Daran sieht man, wie schwierig es für Mopedlenker ist; auch wenn sie oft gar nichts dafür können. Anderseits aber: Wie soll der Einzelne seine Lehrstelle beziehungsweise den Arbeitsplatz oder die Berufsschule erreichen?

Derzeit ist diese Erlaubnis für junge Mopedlenker an eine Verordnung des Landes­hauptmannes gebunden – so ist es zum Beispiel in Wien sicherlich nicht notwendig, zum Lehrplatz mit dem Moped zu fahren –, ebenso bedarf es einer Bestätigung von Arbeitgeber oder Berufsschule. Das hat aber auch wieder zu Ungleichheiten geführt, zu Ungerechtigkeiten, denn derjenige, der das Moped fährt, kann es auch für andere Fahrten als zur Berufsschule oder zum Lehrplatz verwenden; der andere eben nicht. Aus diesem Grund versuchen wir heute eine andere Lösung, nämlich dass man mit 15 Jahren unter Beibehaltung der Zustimmung des Erziehungsberechtigten bereits den Mopedführerschein bekommen kann, wenn man allerdings zusätzlich zur theoretischen Ausbildung auch eine praktische Ausbildung im Ausmaß von sechs Stunden nach­weist. Wir haben damit die Ungleichbehandlung beseitigt. Wir müssen uns aber im Klaren sein, dass damit ein ganzer Jahrgang junger Menschen mehr mit dem Moped am Verkehr teilnimmt. Ich kann nur eines hoffen: dass die Ausbildung, die wir hier ver­langen, also theoretische plus praktische Ausbildung, so gut ist, dass die Opferbilanz dadurch nicht negativ beeinflusst wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

17.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. (Abg. Dr. Gabriela Moser steht an der Regierungsbank und spricht mit Staatssekretär Mag. Kukacka.) – Frau Abgeordnete Moser! Es ist nicht üblich, der Rednerin den Rücken zuzuwenden und mit jemandem auf der Regierungsbank zu sprechen. (Abg. Dr. Gabriela Moser entschuldigt sich.)

Frau Abgeordnete Bayr, ich erteile Ihnen das Wort.

 


17.11.13

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Ich denke mir, auf unsere konkreten Kritikpunkte an der FSG-Novelle sind meine VorrednerInnen schon eingegangen. Wenn ich jetzt der Debatte lausche, nehme ich aber an, dass das Gesetz so beschlossen werden wird, wie es vorliegt, dass Sie unseren guten Argumenten nicht nahe treten werden. Aber wenn Sie das Gesetz so beschließen, wie es jetzt auf dem Tisch liegt, dann habe


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