chien bei manchen Dingen nicht mitmacht. (Abg. Scheibner: Ja!) Ich möchte Sie jedoch daran erinnern, dass das Dublin-Abkommen für Tschechien erst gilt, seit Tschechien EU-Mitglied ist, und nicht schon vorher. (Abg. Scheibner: Ja, natürlich!) Aber das Abkommen zwischen Tschechien und Österreich – Grenzgänger-, Praktikanten-Abkommen –: August 2001! Das ist schon viel länger her, als dass Tschechien der EU beigetreten ist.
Ich hoffe, dass das jetzt wohl einer der letzten Schritte ist, um auch die formellen Beziehungen zwischen Tschechien und Österreich wieder zu verbessern. Die Initiative, dass sich die Freundschaftsgruppen treffen, die Kollege Spindelegger angesprochen hat, begrüße ich durchaus. Das hätten wir, glaube ich, schon früher gebraucht, um wieder den Boden aufzubereiten. Aber was bisher nicht war, heißt ja nicht, dass das in Zukunft nicht sein kann.
Mich würde – falls sich die Frau
Ministerin noch zu Wort meldet – auch interessieren, wie Sie in der Frage
der siebenjährigen Übergangsfristen vorzugehen planen, die ja auch von der
österreichischen Bundesregierung – von uns nicht – für die neu beigetretenen
Staaten befürwortet wurden. Es ist hier eine zweijährige Frist vorgesehen.
Haben Sie dann vor, wenn eine Evaluierung zeigt, dass es gerade im Bereich der
Zuwanderung, der Migration, aber auch im Pendlerwesen nicht die
Probleme gibt, die manche erwartet haben, dafür einzutreten, dass diese
siebenjährigen Übergangsfristen verkürzt werden?
Ich hoffe sehr, dass das der Fall sein
wird, denn wir sehen auch schon bisher, dass die Probleme nicht wirklich
gravierend sind, die gerade auch im Grenzgebiet mit Tschechien auftreten –
vielleicht im Bereich der Pendler, das gebe ich schon zu, dass es da manchmal
Schwierigkeiten gibt. Aber quasi das Prinzip „Die Personen dürfen nicht nach
Österreich kommen, und wenn, dann nur als Touristen; wir dürfen das sehr wohl!“
halte ich auf Dauer innerhalb dieser erweiterten Europäischen Union nicht
für gangbar. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gute Regierungsarbeit kann auch mit einer noch so wohl vorbereiteten Rede des Herrn Kollegen Einem nicht schlecht gemacht werden. Ich denke, dass die Erweiterung Europas gelungen ist, dass wir als Österreicher und als österreichische Republik dazu einen ganz beachtlichen Beitrag geleistet haben, und ich glaube auch, dass die Entwicklungen hervorragend verlaufen.
Ich erinnere mich noch sehr genau an Gespräche mit Bewerberländern, die heute Mitgliedsländer sind, als gerade Arbeitnehmerorganisationen – ich habe das absolut verstanden – ihre große Sorge dahin gehend hatten, dass sie sagten: Dieser Beitritt, diese Erweiterung muss mit aller Vorsicht gemacht werden, denn eine Überfrachtung des Arbeitsmarktes wäre für uns ein großes Problem. Ich bin dabeigesessen, Herr Kollege, ich weiß, wie die Dinge gelaufen sind. Deshalb ist von dieser Regierung die Übergangsregelung 2-3-2 gemacht worden, und ich halte sie auch für richtig. Ich halte sie für richtig und für anwendbar. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Wenn wir heute hier ein Grenzgänger-Übereinkommen beschließen, dann denke ich, dass die Vorbereitungen gut gelaufen sind. Aber man muss das ganze Thema richtig ansprechen. Es geht hier nicht um ein generelles Aufmachen, es geht hier um ein Abkommen innerhalb der Grenzregionen. Das Positive ist, dass es einen Austausch