von Arbeitskräften gibt, jeweils auf ein Jahr befristet, was nachgebessert werden kann, aber vor allem die sprachliche Austauschmöglichkeit für die Praktikanten, die Begegnung mit den anderen.
Da wünsche ich mir, dass Sie hier nicht nur Kritik einbringen, sondern dass Sie daran mitarbeiten, dass dieses Engagement nicht nur mit Tschechien besteht – ich spreche vom Praktikantenaustausch und von der sprachlichen Kooperation –, sondern vor allem auch mit den nächsten Ländern, Ungarn, Slowakei, vor allem Polen, der Fall ist. Denn wir haben das Problem, dass wir zwar schon ein gemeinsames Europa sind, dass wir aber in der sprachlichen Kommunikation diese Gemeinsamkeit noch nicht zu leben begonnen haben. Das ist in Wirklichkeit eine große Belastung für viele, wenn sie zusammenkommen und miteinander dieses neue Europa gestalten wollen.
Darum denke ich, dass diese
Regierungsvorlage absolut gut ausgearbeitet ist. Sie findet unsere Zustimmung
und trägt dazu bei, dass eine friedliche Entwicklung innerhalb unserer Länder
und innerhalb dieses neuen Europas zügig vorangehen kann und, letzten Endes im
Interesse von uns allen, auch gelingt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zuerst einmal: Es ist selbstverständlich, dass wir diesem Abkommen zustimmen. Ich glaube, es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, wenngleich dieses Abkommen etwas spät kommt und das mit der Slowakei überhaupt noch aussteht; mit der Slowakei sollte daher zügiger verhandelt werden. Dennoch glaube ich, dass dieser Schritt wichtig ist, weil er einen Beitrag zur Stabilisierung des regionalen Arbeitsmarktes leisten kann.
Es ist natürlich so, dass mir diese Vorbereitung auf einen freien Arbeitsmarkt das Allerwichtigste ist. Denn ich halte diese Übergangsfristen, die wir ausgehandelt haben, diese Regelung 2-3-2 auch für richtig, weil wir an der Grenze sehr wohl Probleme haben, den Arbeitsmarkt, der ja ein sehr angespannter ist, in Ordnung zu halten.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube allerdings, dass diese Vorbereitung – der Beitritt und die Erweiterung sind noch nicht ganz ein Jahr her, aber immerhin sieht man, wie sich das entwickelt – in Österreich in Wirklichkeit sehr zögerlich vor sich geht. Denn die Aufrechterhaltung beziehungsweise Liberalisierung der Schutzbestimmungen wird ja zum Teil nach zwei Jahren von uns beurteilt, und wir werden bestimmen, wie es weitergehen soll.
Was haben wir da vereinbart? – Wir haben vereinbart, dass wir Maßnahmen in Österreich setzen. Als einer, der diese Region als Vorsitzender der EUREGIO recht gut kennt, frage ich: Was für eine Vorbereitung wurde getroffen? Wo sind die Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Beispiel dem Grenzland versprochen wurden? Wo sind die beschäftigungspolitischen Maßnahmen im Grenzland, die auch versprochen wurden?
Wenn man bereits den liberalisierten Arbeitsmarkt nach Ablauf der Schutzbestimmungen im Auge hat, dann meine ich, dass dies nicht ein Abwarten erfordert, bis diese Frist abläuft, sondern es erfordert ein aktives Handeln. Davon merke ich eigentlich viel zu wenig.
Ich möchte auch Folgendes feststellen: Dieser Austausch von Arbeitskräften, gemeinsame Ausbildung, Aufbau einer gemeinsamen Datengrundlage und Informationsbasis,