Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 187

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die Politik zu bringen. Der Grundrechtsteil des Berichtes ist, würde ich sagen, das Vor­bildhafteste, was wir hier im Nationalrat zu behandeln haben, denn so etwas wie einen Menschenrechtsbericht oder Grundrechtsbericht von anderen Ressorts gibt es ja nicht. In manchen Ressorts wird selbstverständlich auf Problemstellungen Bezug genom­men, aber es hat keine Systematik. Darum bin ich für diesen Teil des Berichts ganz besonders dankbar und habe auch als Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses schon überlegt, wie dieser Ausschuss mit der Volksanwaltschaft und mit deren Tätig­keit sozusagen enger verknüpft werden könnte. Ich werde für das nächste Jahr den Vorschlag machen, ob wir diesen Teil des Berichtes unter Umständen auch gesondert diskutieren könnten, da die Kollegen, die im Menschenrechtsausschuss beziehungs­weise auch von ihrer Interessenlage dieser Thematik vielleicht mehr Augenmerk schenken, sich vielleicht auch hier damit gerne beschäftigen möchten.

Ich möchte heute einen Punkt herausgreifen, den Sie im Bericht aufbereitet haben, und das ist die Frage der Kostenersatzpflicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei der Bewilligung von Verfahrenshilfe. Ich weiß schon, dass ich mich damit beim Verwal­tungsgerichtshof nicht beliebt mache, denn ich höre schon: völlig überlastet!, und: kommt sozusagen eh nicht zurecht mit der Arbeit!, aber bitte, was ungerecht ist, bleibt ungerecht, auch wenn der Verwaltungsgerichtshof noch so viel Arbeit hat. Und dieses Kostenrisiko, das die Beschwerdeführer zu tragen haben – jetzt immer im Gegensatz zum Verfassungsgerichtshof –, ist einfach eine Barriere und ist aus – wie soll ich das nennen? – gleichheitsrechtlichen Gesichtspunkten nicht akzeptabel. Und – dies jetzt für Sie zur Information – wir in der grünen Fraktion haben uns auch überlegt, hier einen legistischen Vorstoß zu machen, um das Parlament auf diesen Mangel hinzuweisen, denn offensichtlich ist es zu wenig, dass die Volksanwaltschaft das tut, denn eine Lehre wurde – wie bei so vielen anderen legistischen Anregungen – nicht gezogen.

Nun meine letzte Feststellung – sie betrifft die legistischen Anregungen. Ich habe jetzt die Unterlagen vom damaligen Ausschuss nicht mit – aber die Frau Volksanwältin war ja anwesend –, da habe ich sozusagen legistische Anregungen zitiert. Diese sind wie ein Wanderpokal. Manchmal habe ich das Gefühl, seit es die Volksanwaltschaft gibt, werden dort Anregungen gemacht, und sie werden beharrlich ignoriert. Ich finde es bewundernswert, dass Sie weiter dabei bleiben, wenn es Beschwerdefälle gibt, und es zeigt auch irgendwie, dass das Verhältnis zwischen dem Nationalrat und der Volksan­waltschaft – die ja ein Organ des Parlaments, des Nationalrates ist – dadurch zwar nicht „belastet“ ist, aber dass wir einfach zu wenig aus dem Erfahrungsschatz, den Sie uns mit auf den Weg geben, machen. Das beklage ich, seit ich im Parlament bin, jährlich, und es ändert sich zu wenig.

Jetzt denke ich mir, man muss bei sich selbst beginnen, sich am – zwar nicht existen­ten – Krawattl packen und versuchen, sozusagen das Selbstbewusstsein der Parla­mentarier und auch der Fraktionen durch eine neue Initiative zu heben, denn sosehr ich mich freue, dass die Sendung am Samstag am frühen Abend ein wahrer Quotenhit ist – und das kann man wirklich so sagen, nämlich ein Quotenhit nicht nur für die Volksanwaltschaft, sondern auch für den ORF; es gibt also mehrere Nutznießer davon (Abg. Großruck: „Kommunizierende Gefäße“ nennt man so etwas!) –, so wenig nimmt quasi der Nationalrat die Anregungen und die Arbeit der Volksanwaltschaft meiner An­sicht nach – das ist meine Einschätzung – auch wahr. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin stolz auf die Volksanwaltschaft, auf die drei Volksanwälte, auf ihre Arbeit und auch auf die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und möchte damit schließen, dass ich jenen Ideen, die im Rahmen des Österreich-Konvents – inzwischen müsste man schon fast sagen: Gott habe ihn selig! – da in die Diskussion geworfen wurden, wie Struk­turen zu ändern und nur einen Volksanwalt zu installieren, nichts abgewinnen kann.

 


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