Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 188

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Ich möchte weiters sagen – richten Sie das bitte auch Herrn Volksanwalt Stadler, jetzt sozusagen mit dem sachlichen Blick auf seine Tätigkeit, aus –, dass ich zufrieden da­mit bin (Abg. Öllinger: Ich nicht!) und hoffe, dass ein paar von den legistischen Anre­gungen aufgenommen werden und viele Probleme, die an Sie herangetragen werden, in der souveränen Art wie bisher gelöst werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)

20.02

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Grander. Ich erteile es ihr.

 


20.0226

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle­gen! Mit dem jährlichen Bericht der Volksanwaltschaft im Parlament erbringt die Volks­anwaltschaft nicht nur einen beeindruckenden Leistungsnachweis, sondern stellt dem Nationalrat und dem Bundesrat wichtige Informationen zur Verfügung. Der Kontakt mit dem Nationalrat beschränkt sich ja nicht nur auf die jährliche Berichterstattung, son­dern die Volksanwaltschaft arbeitet auch mit dem Ausschuss für Petitionen und Bürger­initiativen des Nationalrates zusammen.

Die Volksanwaltschaft bietet seit nunmehr fast 28 Jahren eine gefragte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Sie unterstützt nicht nur die Betroffenen, sondern übernimmt eine bedeutende Vermittlerrolle zwischen Behörde und Bürgerinnen und Bürgern. Für die Volksanwälte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft ste­hen immer die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Wenn man diese Berichte liest, dann vermittelt sich das einfach dem Leser. Durch sie wird den Bürgerinnen und Bür­gern der Zugang zum oft sehr komplexen Recht erleichtert. Der Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft reicht von schlichter Beratungstätigkeit bis hin zu konkreten Prüfun­gen der an sie herangetragenen Beschwerden.

Wie die früheren Berichte enthält auch der 27. Bericht der Volksanwaltschaft eine Reihe von legistischen Anregungen, die sich aus der Tätigkeit ergeben. In einigen Bereichen konnte die Volksanwaltschaft mit ihren Anregungen – wie auch schon in der Vergangenheit – bereits Erfolge verzeichnen. Ich nenne nur die Beispiele Tierschutz­gesetz, Kinderbetreuungsgeld bei Mehrlingsgeburten und bundeseinheitliches Heim­vertragsgesetz et cetera.

Durch den direkten Kontakt können sehr rasch Gesetzesfehlentwicklungen erkannt und in der Folge behoben werden. In der wöchentlichen ORF-Sendung der Volksanwalt­schaft, die bereits mehrere Male angesprochen wurde, wird über besonders berich­tenswerte Fälle aus ihrer Prüftätigkeit berichtet. Diese Sendung gibt es Gott sei Dank seit 2002 wieder, und wir haben schon gehört: Die Zuseherquote für den ORF ist sehr hoch; die Bürgerinnen und Bürger sind sehr interessiert an dieser Sendung.

Auch meinerseits herzlichen Dank für die unermüdliche Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.05

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


20.05.10

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volskanwalt! Als Obfrau des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen ist es mir ein besonderes Anliegen und nahezu eine Ehre, mich bei Ihnen, bei der Volksanwaltschaft, für die Vorlage dieses hervorragenden


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