Berichtes zu bedanken. Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Besonders erwähnenswert ist die hervorragende formale Gliederung und die damit verbundene leichte Lesbarkeit des Berichtes. Auch für Laien ist dieser Bericht gut verständlich und auch oft so spannend, dass ich ihn den Bürgern und Bürgerinnen auch gerne als Abendlektüre ans Herz legen würde. Teilweise ist dieser Bericht spannend, man kann auch ab und zu schmunzeln, wenn der Amtsschimmel gar so wiehert, und ab und zu bleibt einem das Lachen im Halse stecken.
Nun bin ich auch bei einem Punkt, für den ich mich noch einmal bedanken möchte und der mir ein besonders großes Anliegen ist, und das ist der Teil Grundrechte, der auch von Ihnen behandelt wird. Dieser Grundrechtsteil ist wichtig. Ich habe mir das genau angeschaut, und da ist mir ein wirklich unglaublicher, nahezu haarsträubender Fall untergekommen. Ich möchte Ihnen diesen kurz schildern.
Brandstiftung in einem Ort: Ein Gendarmeriebeamter verdächtigt offensichtlich einen freiwilligen Feuerwehrmann. Der freiwillige Feuerwehrmann wird sozusagen perlustriert, und zwar insofern, als an seinem Fahrzeug, also an seinem Auto ein Peilsender angebracht wird. Der Feuerwehrmann bemerkt, dass an seinem Auto etwas ist, wie es vorher nicht war, geht mit diesem Peilsender – er hat ja nicht gewusst, dass es ein Peilsender ist, er hat gedacht, das ist ein Sprengsatz – zur Gendarmerie und will das überprüfen lassen. Die Gendarmerie gibt die Auskunft: Tut uns Leid, hat mit uns nichts zu tun!, und verweist ihn auf den Rechtsweg, und zwar auf den zivilrechtlichen.
Gut. Der Brandstifter ist inzwischen überführt worden, wurde verhaftet. Die Volksanwaltschaft ist auch schon amtswegig eingeschritten. Die Behörde, und zwar dann das Bundesministerium für Inneres, hat aber trotz mehrmaligen Auskunftsverlangens der Volksanwaltschaft mehr als knapp reagiert, und man musste den Eindruck haben, dass dieses Vorgehen, dass keine Auskunft erteilt wird, mehr oder weniger vom Ministerium akzeptiert wird.
Wenn man sich diesen absurden Fall, diesen wirklich den Grundrechten, nämlich dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, widersprechenden Fall genau anschaut, sieht man, dass in diesem Bericht gesprochen wird – und das erfolgt sicher nicht leichtfertig – von „amtlichen Lügen“. Das sollte nicht passieren, und dass das aufgezeigt wird, ist, glaube ich, in einem Rechtsstaat wichtig. Und dass das abgestellt wird, ist noch wichtiger, sehr geehrte Damen und Herren!
Als Nächstes ist mir aufgefallen, dass besonders viele Fälle das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie betroffen haben, und zwar im Bereich der Führerscheine, der Lenkerberechtigungen. Wir hatten heute das Führerscheingesetz auf der Tagesordnung, und in diesem Bericht ist eben zu finden, dass sehr vielen Führerscheinbesitzern Lenkerberechtigungen aberkannt werden und dass da auch einiges im Argen liegt. Es ist von Volksanwalt Kostelka bei uns im Ausschuss schon darüber berichtet worden. Auch da gibt es Handlungsbedarf, und ich hoffe, dass die Anregungen von Bundesminister Gorbach so schnell wie möglich aufgenommen werden (Abg. Scheibner: Sicher! Sicher!), damit da etwas geschieht, denn das Auto ist ein sehr wichtiger fahrbarer Untersatz für sehr viele Menschen. Es hängt davon zum Beispiel ab, ob sie rechtzeitig zur Arbeit kommen – wir haben nicht überall die öffentlichen Verkehrsmittel so, wie wir uns das wünschen würden –, und es bedeutet für sehr viele auch ein Stück Freiheit. Der Entzug der Lenkerberechtigung ist daher im heutigen Leben etwas sehr Einschränkendes.
Zum Abschluss, sehr geehrte Herren und Damen Volksanwälte, nochmals herzlichen Dank für Ihr Kapitel – dieses umfasst ja auch über 20 Seiten – „Weiterentwicklung der