laufen. Ich glaube, wir werden hier im Rahmen der Sozialgesetzgebung insgesamt einen Weg finden müssen, um chronisch Kranken entsprechend besser entgegenzukommen.
Ich bin mit Ihrem Anliegen, den Personenkreis auszudehnen, durchaus einverstanden, aber ich bin nicht damit einverstanden, dabei nur auf den Fonds mit seinen jetzigen Mitteln beschränkt zu sein, sondern ich glaube, dass es da einen neuen Weg geben müsste, der darin bestehen müsste, über besondere Regelungen der Krankenversicherung für chronisch Kranke vorzugehen.
In diesem Zusammenhang habe ich auch eine
besondere Bitte an unsere Wiener Abgeordneten hier im Hohen Haus: Setzen Sie
sich doch bitte endlich auch dafür ein, dass in der Wiener
Straßenverkehrsordnung für die öffentlichen Verkehrsmittel endlich jener
Paragraph gestrichen wird, laut welchem Patienten, die dem Epidemiologiegesetz
unterliegen, öffentliche Verkehrsmittel nicht benützen dürfen! Wenn es nämlich
lege artis geht, dann dürfte man in Wien als Hepatitis-C-Kranker nicht mit der
U-Bahn, nicht mit der Straßenbahn und nicht mit dem Bus fahren. Ich glaube, das
ist eine Regelung, die einfach überholt ist, und es sollte auch der Gemeinde
Wien nicht schwer fallen, diesen Punkt aus ihren Beförderungsbestimmungen für
die Wiener Öffis herauszubringen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der
Abgeordneten Mag. Wurm und Haidlmayr.)
19.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Stoistis zu Wort gemeldet. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich habe nicht bei allen Vorrednern genau aufgepasst, aber ich nehme an, alle haben sich bei der Volksanwaltschaft bedankt – bei Ihnen als Repräsentanten der Volksanwaltschaft und das heißt, auch bei all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – für die Arbeit, die zwischen dem einen und dem nächsten Bericht geleistet wurde. Und wie wir jetzt auch schon mehrfach gehört haben, wird die Arbeit nicht weniger, sondern sie wird mehr – obwohl die Volksanwaltschaft eigentlich von Jahr zu Jahr weniger Zuständigkeit hat.
Aber – und da möchte ich mich vorweg gleich ganz besonders bedanken – selbst wenn die Politik die Volksanwaltschaft nicht so behandelt, wie sie es gerne hätte, was ihre Kompetenzen, ihre Möglichkeiten betrifft, hat die Volksanwaltschaft in den letzten Jahren auch ihren eigenen Arbeitsbereich ausgedehnt, und ich möchte in diesem Zusammenhang ganz besonders auf den Grundrechtsteil des Berichtes, der sozusagen das jüngste Berichtskind ist, hinweisen. Für uns ist das eine ganz wesentliche Unterstützung der Arbeit, vor allem im Hinblick darauf, dass es ja für jene Kolleginnen und Kollegen, die in Menschenrechts-Problembereichen engagiert und tätig sind, wenn es um das Grundrechts- und Menschenrechtsbewusstsein in der österreichischen Verwaltung – aber nicht nur in der Verwaltung, sondern auch in der Justiz, was aber sozusagen nicht Ihr Aufgabengebiet ist – geht, oft notwendig ist, darauf hinzuweisen, dass dieses bedauerlicherweise manchmal äußerst mangelhaft ist.
Darum sind diese Berichte, die die Volksanwaltschaft legt, sozusagen mit dem Blick des Objektiven, aber nicht Unparteiischen – denn Sie ergreifen ja Partei, nämlich für jene, die sich an Sie wenden und hier auch auf Mängel hinweisen –, meiner Ansicht nach eine ganz wertvolle Hilfe auch bei der Anstrengung, Grundrechtsbewusstsein nicht nur in die Verwaltung und in die Justiz, sondern auch quasi in die Legistik und in