Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 185

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gelöst worden ist. Ich glaube auch, dass die TV-Sendung „Volksanwaltschaft“ dazu beiträgt, die Arbeit unserer Volksanwälte besonders hervorzustreichen.

Es ist eine gute Leistungsbilanz. Wir danken Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

19.50

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Haupt. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Herr Abgeord­neter, ich habe jetzt beide Augen zugemacht. (Abg. Mag. Haupt – zum Rednerpult eilend –: Ich bin gerade am Handy angerufen worden, dass ich jetzt reden muss!)

 


19.50.20

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der heute vorliegende Bericht der Volksanwaltschaft ist wie jeder ihrer Berichte einer, der uns allen hier im Parlament, aber auch sehr vielen in der österreichischen Verwaltung Anlass zum Nachdenken geben sollte. Im Gegen­satz zu meinem Vorredner Peter Marizzi möchte ich sagen: Es wäre aus meiner Sicht hilfreich, nicht nur die Samstagssendung der Volksanwälte zu haben, sondern vielleicht auch einmal eine Direktübertragung der Debatte über den Bericht der Volksanwalt­schaft zu einer nicht nachtschlafenden Zeit (Abg. Dr. Niederwieser: Bitte, Herr Haupt! Um 20 Uhr nicht! – Abg. Mandak: Wann gehen Sie denn schlafen, Herr Kollege?), weil ich einfach glaube, dass sehr viele Einzelfälle und Bürgeranliegen, die in diesem Be­richt enthalten sind, es verdient hätten, auch vor einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert zu werden, als es in meiner jetzt immerhin auch schon bald 20-jährigen parlamenta­rischen Erfahrung im Regelfall geschieht.

Ich glaube, dass die Fernsehsendung für die Volksanwaltschaft und im Hinblick auf die dort vorgebrachten Anliegen, auch wenn man die Frequenz der Fälle sieht, durchaus positiv und befruchtend war, weil sehr viele Bürger, die an der Rechtsstaatlichkeit unseres Staates und an der ordnungsgemäßen Abwicklung und Abführung ihrer Anlie­gen Zweifel hatten, hier eine Anregung erhielten und vor Augen geführt bekamen, dass es in diesem Staate doch Instanzen gibt, an die es sich zu wenden lohnt.

Ich möchte mich auch ausdrücklich bei Kollegem Kostelka für die gute Zusammen­arbeit mit der Volksanschaft in der Zeit, in der ich in der Verwaltung an der Spitze eines Ministeriums stand, bedanken. Ich glaube, zumindest aus meiner Sicht sagen zu können, dass wir im Bereich der Menschen mit Behinderungen, aber auch im Fall von Opferfürsorgefällen, die oft jahrzehntelang liegen geblieben waren, sehr gute Ergeb­nisse erzielen konnten und hier den Bürgern einiges für ihr zukünftiges Leben erleich­tern konnten, was die Verwaltungen in der Vergangenheit hier anders, um nicht zu sagen kleinlicher gesehen haben, als es der Buchstabe des Gesetzes eigentlich bei Auslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Bürger tatsächlich vorgesehen hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte mich aber einem besonderen Kapitel zuwenden, wo ich selbst Betroffener bin und das auch Gegenstand dieses Berichtes ist, nämlich dem Kapitel über den Fonds für die Hepatitis-C-Erkrankten. Herr Volksanwalt! Ich glaube, dass hier die Anregung der Volksanwaltschaft, den bestehenden Fonds für die Geschädigten, die als Blutspender oder als Plasmaspender heute in den Genuss dieses Fonds kommen, auf die gesamte Gruppe auszuweiten, eindeutig am Ziel vorbeigeht. Wenn nämlich bei 128 000 bekannten Erkrankten, die es heute in Österreich gibt, mit den vorhandenen Mitteln des Fonds, der zu einem Teil von der Wirtschaft gespeist wird, die gesamte Gruppe bedacht werden soll, dann kann man sich ausrechnen, dass die Mittel ein­deutig unzureichend wären, und das würde den Interessen der zunehmenden Gruppe jener, die als Blut- oder Plasmaspender selbst zu Schaden gekommen sind, zuwider-


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