Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 191

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20.13.03

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Fast einverstanden, aber ich möchte es nicht von den Telefonaten des Kollegen Scheuch abhängig machen. (Beifall bei den Grünen.)

Zur Volksanwaltschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren – und damit auch gleich ein Wort der „Kritik“ an meine Vorrednerin und Parteikollegin Terezija Stoisits: Sie hat ja allen gedankt. Das würde ich auch machen, ja, im Prinzip schon, trotzdem möchte ich bei dieser Gelegenheit, obwohl das kein Punkt aus diesem Bericht ist, hervorheben – und es tut mir wirklich Leid, dass Herr Volksanwalt Stadler heute nicht da ist –, dass mir etwas in unangenehmer Erinnerung ist, eine Erinnerung, die gerade deshalb so stark ist, da Kollege Stadler im Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2001 betreffend seinen Besuch der Strafanstalt Stein – und wir haben heute über den Punkt diskutiert, was das Gurtenbett betrifft – einen Bericht abgeliefert hat (Abg. Scheibner: Da war mir die Rede der Frau Stoisits lieber!) – bitte, Herr Kollege Scheibner, ich mache es eh nicht polemisch! –, der in keiner Weise den Realitäten im Zusammenhang mit dem Gurtenbett in Stein entsprochen hat.

Heute, dank der Frau Justizministerin Miklautsch, Ihrer Parteikollegin – ich bringe das auch über die Lippen (Abg. Scheibner: Na hoffentlich! Das kann ja nicht so schwer sein!) –, liegt uns ein Bericht einer Expertenkommission vor, der das, was Kollege Stadler damals festgehalten hat, zu 100 Prozent widerlegt. Das war ein Reinwa­schungsbericht, und ich bin sehr froh, dass damals – ich habe das als Unikat in Erinnerung – im Bericht der Volksanwaltschaft Volksanwalt Dr. Kostelka von seinem Recht auf abweichende Stellungnahme Gebrauch gemacht hat. Sonst wäre das etwas gewesen – mit dieser damaligen Stellungnahme des Kollegen Stadler –, was der Volksanwaltschaft als Institution nicht gut getan hätte. Aber im Übrigen nehme ich an, dass Kollege Stadler – genauso wie die beiden anderen Volksanwälte – seine Arbeit bemüht und engagiert macht.

Ich bin nach wie vor voll des Lobes und der Dankbarkeit für die Berichte der Volks­anwaltschaft und greife jetzt nur kurz vier Punkte heraus.

Punkt eins: Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, so heißt es im Bericht, beziehungsweise deren Mitglieder besteht Regelungsbedarf. – Ja! Danke, werte Volksanwälte, das glauben wir auch.

Dass Regierungsmitglieder zwei, drei, vier Tage vor der Wahl noch schnell entdecken, dass sie unbedingt ihre Öffentlichkeitsarbeit in einem Rechenschaftsbericht den Wäh­lerinnen und Wählern mitteilen wollen, ist inakzeptabel! – Dass die Volksanwaltschaft in einer sehr guten Stellungnahme aus einem Anlassfall – das betrifft die Frau Außen­ministerin – dazu Stellung genommen hat, weil es eine Beschwerde gegeben hat, finde ich gut.

Punkt zwei: Pensionsversicherung – ich greife das heraus, was die Volksanwaltschaft in einer sehr detaillierten und auch mühseligen Recherche herausgearbeitet hat –: Wenn die Verfahrensfristen für Invaliditätspensionen, bis sie erledigt werden, acht, neun, zehn, elf, zwölf Monate bis zur positiven Erledigung dauern, so ist das inakzep­tabel!

Wenn die Volksanwaltschaft noch einen Schritt dazu setzt und sagt: Ja, Moment, kurz nachgedacht: Wie ist uns denn die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsan­stalten dargestellt worden? – Mehr Effizienz, kürzere Verfahrensabläufe! Wenn das jetzt als Zwischenergebnis das genaue Gegenteil ist, dann kann ja irgendetwas nicht stimmen.

 


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