Wenn es nach wie vor – das Jahr 2003, auf das sich dieses Jahr bezieht, ist vorbei! – überlange Verfahren bei der Pensionsversicherungsanstalt gibt, so kann doch etwas nicht stimmen! Es ist Ihre Aufgabe als Regierungsparteien – nicht nur, weil es die Volksanwaltschaft festgestellt hat, sondern weil da Zehntausende Leute davon abhängig sind! –, daran etwas zu ändern.
Dritter Punkt:
Arbeitslosenversicherung. – Ich finde es super, dass die Volksanwaltschaft
feststellt – wieder in einer sehr detaillierten Recherche –: Auf der
einen Seite bekommen die Leute nicht die Kurse, die sie haben wollen und die
sie bräuchten – da sagt die Volksanwaltschaft sehr differenziert: Ja, das
wird nicht immer gehen, die Ressourcen sind begrenzt! –, aber wenn dann
jemand am Freitag, Samstag, Sonntag einen Kurs macht, etwa über Sozialmanagement
an der Universität, sagt das AMS: Halt, du machst den Kurs selbst, wir haben
dich nicht beauftragt, wir haben zwar keinen Kurs, der für dich passt, aber
selbst darfst du auf keinen Fall einen machen! Das ist nämlich ein Grund, um
das Arbeitslosengeld zu streichen. – Mit dieser Feststellung legt die
Volksanwaltschaft den Finger auf einen ganz wunden Punkt, denn das ist wirklich
inakzeptabel. (Beifall bei den Grünen und
bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es ist inakzeptabel, meine sehr geehrten
Damen und Herren, dass dann, wenn die Leute selbst initiativ werden und sich um
Qualifizierung bemühen, weil es das AMS aus monetären Gründen teilweise
tatsächlich nicht schafft, teilweise aber auch deshalb nicht macht, weil es
lieber die Leute in irgendein sinnloses Job-Coaching steckt, das den meisten
Leuten nichts bringt – aber sei’s drum! –, also wenn die Leute sich
selbst anstrengen und für ihre Qualifizierung etwas tun, die Antwort die ist,
dass man ihnen das Arbeitslosengeld streicht, obwohl das geltendes Recht ist,
dann muss ich sagen: Danke, werte Volksanwälte, es ist gut, dass es die
Volksanwaltschaft gibt, die auch darauf aufmerksam macht, weil das ein wirklich
unhaltbarer Zustand ist! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der
SPÖ.)
20.19
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Arbeit der Volksanwaltschaft kann nicht hoch genug gewürdigt werden. Die Volksanwaltschaft ist ja auch ein ruhender Pol oder sogar ein „Blitzableiter“ zwischen der Politik und denjenigen, die für den Vollzug zuständig sind.
Lassen Sie mich den Umkehrschluss machen und auch bemerken, dass neben den vielen Fällen, die die Volksanwaltschaft in justiz- und verwaltungsbehördlichen Verfahren zu behandeln hat, auch viele Fälle, nämlich 3 336 geprüfte Fälle, keinen Anlass zur Beanstandung gegeben haben. Ich möchte den Umkehrschluss auch dahin gehend machen, dass auch die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst durchaus hervorragende Arbeit leisten.
Es steck bei jedem Fall berechtigte Sorge dahinter – das geht ganz in die Tiefe, in das Zwischenmenschliche, das ist keine Frage –, aber ich glaube, dass trotzdem auch von den Mitarbeitern hervorragende Arbeit geleistet wurde.
Meine Damen und Herren! 1979, soweit ich weiß, war Salzburg das erste Land, das von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, der Volksanwaltschaft auch die Kontrolle in der Landes- und Gemeindeverwaltung zu überlassen. Ich bin sehr stolz darauf. Unter anderem hat ein schwarzer Landeshauptmann bei uns auch auf die Verfahrensverzögerungen, auf die lange Verfahrensdauer reagiert. In Salzburg wurde ein Investitions-