Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 192

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Wenn es nach wie vor – das Jahr 2003, auf das sich dieses Jahr bezieht, ist vorbei! – überlange Verfahren bei der Pensionsversicherungsanstalt gibt, so kann doch etwas nicht stimmen! Es ist Ihre Aufgabe als Regierungsparteien – nicht nur, weil es die Volksanwaltschaft festgestellt hat, sondern weil da Zehntausende Leute davon abhän­gig sind! –, daran etwas zu ändern.

Dritter Punkt: Arbeitslosenversicherung. – Ich finde es super, dass die Volksanwalt­schaft feststellt – wieder in einer sehr detaillierten Recherche –: Auf der einen Seite bekommen die Leute nicht die Kurse, die sie haben wollen und die sie bräuchten – da sagt die Volksanwaltschaft sehr differenziert: Ja, das wird nicht immer gehen, die Ressourcen sind begrenzt! –, aber wenn dann jemand am Freitag, Samstag, Sonntag einen Kurs macht, etwa über Sozialmanagement an der Universität, sagt das AMS: Halt, du machst den Kurs selbst, wir haben dich nicht beauftragt, wir haben zwar keinen Kurs, der für dich passt, aber selbst darfst du auf keinen Fall einen machen! Das ist nämlich ein Grund, um das Arbeitslosengeld zu streichen. – Mit dieser Feststel­lung legt die Volksanwaltschaft den Finger auf einen ganz wunden Punkt, denn das ist wirklich inakzeptabel. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist inakzeptabel, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass dann, wenn die Leute selbst initiativ werden und sich um Qualifizierung bemühen, weil es das AMS aus monetären Gründen teilweise tatsächlich nicht schafft, teilweise aber auch deshalb nicht macht, weil es lieber die Leute in irgendein sinnloses Job-Coaching steckt, das den meisten Leuten nichts bringt – aber sei’s drum! –, also wenn die Leute sich selbst anstrengen und für ihre Qualifizierung etwas tun, die Antwort die ist, dass man ihnen das Arbeitslosengeld streicht, obwohl das geltendes Recht ist, dann muss ich sagen: Danke, werte Volksanwälte, es ist gut, dass es die Volksanwaltschaft gibt, die auch darauf aufmerksam macht, weil das ein wirklich unhaltbarer Zustand ist! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. – Bitte.

 


20.19.14

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Arbeit der Volksanwalt­schaft kann nicht hoch genug gewürdigt werden. Die Volksanwaltschaft ist ja auch ein ruhender Pol oder sogar ein „Blitzableiter“ zwischen der Politik und denjenigen, die für den Vollzug zuständig sind.

Lassen Sie mich den Umkehrschluss machen und auch bemerken, dass neben den vielen Fällen, die die Volksanwaltschaft in justiz- und verwaltungsbehördlichen Verfah­ren zu behandeln hat, auch viele Fälle, nämlich 3 336 geprüfte Fälle, keinen Anlass zur Beanstandung gegeben haben. Ich möchte den Umkehrschluss auch dahin gehend machen, dass auch die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst durchaus hervorragende Arbeit leisten.

Es steck bei jedem Fall berechtigte Sorge dahinter – das geht ganz in die Tiefe, in das Zwischenmenschliche, das ist keine Frage –, aber ich glaube, dass trotzdem auch von den Mitarbeitern hervorragende Arbeit geleistet wurde.

Meine Damen und Herren! 1979, soweit ich weiß, war Salzburg das erste Land, das von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, der Volksanwaltschaft auch die Kontrolle in der Landes- und Gemeindeverwaltung zu überlassen. Ich bin sehr stolz darauf. Unter anderem hat ein schwarzer Landeshauptmann bei uns auch auf die Verfahrensverzö­gerungen, auf die lange Verfahrensdauer reagiert. In Salzburg wurde ein Investitions-


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