Beschleunigungsgesetz beschlossen, das sehr stark auf die Projektabwicklung, vor allem auf die Verfahrenskonzentration Rücksicht nimmt, und damit können die Verfahren schneller abgewickelt werden.
Ich würde mir wünschen, dass sich die Volksanwaltschaft hin und
wieder – das ist aber leider nicht möglich – auch zu politischen
Themen äußert, etwa dann, wenn man nach einem Jahr roter Regierung in Salzburg
bemerkt, dass ein gezieltes Umfärben in den Behördenstrukturen vor sich geht,
dass es ein langes Zögern und Zaudern im Zusammenhang mit der
Olympia-Bewerbung gegeben hat, dass eine verfehlte Verkehrspolitik gemacht
wird, dass Kürzungen bei der Jugendarbeit und in Skigymnasien erfolgen, dass
sich ein mangelnder Einsatz auch bei der Erhaltung unserer Kasernenstandorte
zeigt und dass kein Gesundheitsplan auf dem Tisch liegt. All diese Dinge sind
nach einem Jahr roter Führerschaft festzustellen! Es ist kein Leadership
vorhanden, meine Damen und Herren. Nur nett zu sein, ist zu wenig. (Zwischenrufe
bei der SPÖ.) Ich sage aber auch ganz offen: Umso interessanter ist dieser
Volksanwaltschaftsbericht. Mein Kompliment für diese großartige Arbeit! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie Zwischenrufe bei der SPÖ.)
20.22
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe einer heutigen Zeitungsmeldung entnommen, dass Kollege Scheuch die Feier der SPÖ zum Gedenken an 1970, als die Sozialdemokraten die relative Mehrheit erreicht haben, mit Lächerlichkeit begutachtet und auch kommentiert hat.
Ich bedanke mich aber beim Herrn
Klubvorsitzenden Scheibner, der die Volksanwaltschaft generell gelobt hat,
ohne fraktionellen Unterschied. Das zeigt, dass Kollege Scheuch in Bezug auf
Geschichtsbewältigung der jüngeren Vergangenheit noch etwas nachholen muss. Es
war Kreisky, der die Volksanwaltschaft mit installieren half. Das Parlament hat
das natürlich dann gemeinsam beschlossen, keine Frage. Aber eine absolute
Mehrheit war notwendig, um diese Gesetzwerdung in Gang zu bringen und
Volksanwälte zu installieren. (Abg. Neudeck:
Der hat eine freiheitliche Idee aufgegriffen! Damals hat die Sozialdemokratie
noch mitgemacht!)
Auch ich gehöre zu jenen, meine Damen und Herren, die tiefen Respekt vor der Arbeit der Volksanwälte haben. 15 000 Fälle muss man erst einmal bearbeiten! Daher ist es wichtig, zu wissen, welche Kompetenzerweiterung aus der Sicht der Volksanwälte zur Effektivierung ihrer täglichen Arbeit notwendig wäre und welche Instrumentarien andere, vergleichbare Institutionen in Europa haben, über die wir noch nicht verfügen und deren Schaffung wir einmal überlegen sollten.
Meine Damen und Herren! 15 000 Fälle in unterschiedlichster Form muss man erst einmal bearbeiten, und wenn man sich diesen Bericht durchliest, dann findet man darin Beispiele, wo man sich fragt: Dazu braucht man einen Volksanwalt?
Ein Beispiel: Eine Behörde, eine Bezirkshauptmannschaft sieht zu, wie ein Unternehmen mit 15 Angestellten, ein autorisiertes Unternehmen bei Abschleppungen und Kranarbeiten, von der Freiwilligen Feuerwehr sozusagen an die Wand gedrückt wurde. Es hat diese Behörde keinen Anlass gesehen, da einzuschreiten. Die Volksanwaltschaft hat es dann gerichtet.
Also man hat dem Bezirksfeuerwehrkommandanten mehr geglaubt als dem Unternehmer, der dafür gesorgt hat, dass es möglich war, 15 Gehälter pünktlich auszuzahlen.