Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 194

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Daher glaube ich, dass die Institution Volksanwaltschaft mehr denn je notwendig ist. Ich halte auch nichts von Reduzierungen auf einen Volksanwalt und einen Stellvertre­ter. Dem Vorschlag: Den Vorsitzenden bestimmt das Parlament, das Plenum hier im Nationalrat, den Stellvertreter der Bundesrat!, kann ich beileibe nichts abgewinnen. Ich denke sogar darüber nach, wie man es in Zukunft handhaben sollte, wenn man drei Volksanwälte hat, aber zwei starke und zwei schwächere Parteien. Dann sollte man meiner Meinung nach diese paritätisch behandeln, denn ein Volksanwalt mehr ist für dieses Land besser als einer weniger.

Was mir besonders schwierig bei diesen Vorschlägen erscheint, ist Folgendes: Wenn eine Regierung einen Vorsitzenden mit Hilfe ihrer Mehrheit im Parlament beschließt, dann sind meines Erachtens fast 50 Prozent der Bevölkerung, die sich an einen Ver­trauensmann ihrer Wahl wenden möchten, ausgeschlossen. Diese würden dann Pro­bleme beim Herantragen von Beschwerden haben.

Ich danke der Volksanwaltschaft. Und abschließend bitte ich den Kollegen Scheuch, nachzudenken, bevor er sich über Feierlichkeiten lustig macht, zu bedenken, was jene Leute, die er kritisiert, in der Vergangenheit geleistet haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Er hat etwas anderes gemeint!)

20.25

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

 


20.25.52

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt jedes Jahr deutlich auf, welche Missstände es eigentlich in Österreich gibt, und diese Missstände sind nicht jedes Jahr neu, sondern es sind das Missstände, die es seit Jahrzehnten gibt und wo bis heute nicht die Bereitschaft besteht, dass man endlich gesetzliche Grundlagen schafft, damit eben diese Missstände nicht mehr vorkommen können.

Das stete Ansteigen der Zahl der Fälle, die bei der Volksanwaltschaft landen, zeigte gerade in den letzten Jahren, dass es zu ganz, ganz großen Reduktionen gekommen ist, wenn es um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Österreich geht.

Ich möchte dafür einige ganz konkrete Beispiele bringen.

Wenn man sich die Berichte der Volksanwaltschaft von 1995 bis 2000 anschaut, dann sieht man, dass das Spektrum Zivildienst so gut wie nie in Berichten der Volksanwalt­schaft vorgekommen ist, weil es nämlich halbwegs funktioniert hat. Aber seit dem Jahre 2000 steigt die Zahl jener jungen Männer, die sich bei der Volksanwaltschaft melden und um Unterstützung ersuchen, weil sich die Situation für Zivildienst Leis­tende in den vergangenen vier Jahren so massiv verschärft hat, dass sie in der Regel kaum mehr die Chance haben, mit ihrem Einkommen auch nur irgendwie auszukom­men. Das zeigt sich auch in diesem Bericht ganz deutlich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ich glaube, dass Sie doch endlich begreifen müssten, dass wir in Österreich eine Zivildienstregelung brauchen, die dafür sorgt, dass alle Zivildiener – unabhängig davon, bei welcher Ein­richtung sie tätig sind und aus welchem Bundesland sie kommen – gleich behandelt werden wie Wehrdiener: eben auch im Hinblick auf die Verpflegung.

Grundwehrdiener, die heute nicht in der Kaserne verpflegt werden können, erhalten nach dem Heeresgebührengesetz ein entsprechendes Verpflegungsgeld; das sind der­zeit 13,60 € pro Tag. Zivildienst Leistende hingegen werden in der Regel mit 4 bis 6 € pro Tag abgespeist (Abg. Scheibner: Das stimmt ja nicht, Frau Kollegin!), und das ist


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite