Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 195

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eine eklatante Ungleichstellung, die endlich beseitigt gehört! (Abg. Scheibner: Das stimmt nicht!)

Ich erwarte mir, nachdem es jetzt die Reform des Zivildienstgesetzes geben wird, dass es endlich dazu kommt, dass Zivildienst Leistende zumindest 13,60 € pro Tag an Ver­pflegungsgeld bar auf die Hand bekommen, damit damit die Finanzierung des Essens sichergestellt ist.

Wers nicht glaubt, welche Problematiken es im Zivildienstbereich gibt, der braucht sich nur die Bescheide des Verfassungsgerichtshofes anzuschauen und der braucht nur den Bericht der Volksanwaltschaft zu lesen, dort wird er das finden können. Ich bin froh darüber, dass die Volksanwaltschaft diesen Bereich aufgegriffen hat, genauso wie den Bereich von Menschen mit Behinderungen, wo es noch immer – leider! – sehr, sehr große Missstände gibt und wo Betroffene monatelang, ja jahrelang um ihre Rechte kämpfen müssen.

Ich nehme dafür jetzt auch ein Beispiel her, damit Sie sehen, wie schlimm da die Situa­tion ist. Wenn heute ein Pflegegeldbezieher/eine Pflegegeldbezieherin in einer Sonder­anstalt leben – in einem Altenheim, in einem Behindertenheim oder wo auch immer – und ins Krankenhaus muss, dann wird für diese Zeit das Pflegegeld mit Recht an die Institution nicht ausbezahlt. – Das ist korrekt, weil ja die Institution in diesem Fall keine Betreuung übernimmt.

Aber – und jetzt kommt´s! – in dieser Zeit wird dem Insassen/der Insassin dieser Einrichtung auch das Taschengeld gestrichen! Das heißt, wenn heute jemand zwei Monate – oder sei es auch nur vier Wochen – durchgängig im Krankenhaus verbringen muss, dann hat er in dieser Zeit, wenn er nicht auch gleichzeitig Anspruch auf eine Eigenpension hat, null Cent zur Verpflegung! Der kann sich weder Seife kaufen, noch eine Zahnbürste, noch sonst irgendetwas!

Das gehört endlich geregelt, damit Menschen, die in Sonderanstalten leben müssen, zumindest so viel Geld erhalten, dass sie ein menschenwürdiges Dasein führen kön­nen. Und das bezieht sich nicht nur auf Bett, Nachtkastel und vielleicht einmal am Tage ein warmes Essen. – Da geht es um Grundrechte, und diese müssen auch Menschen zugestanden werden, die Insassinnen und Insassen von Sonderanstalten sind! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.31


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Volksanwalt Dr. Kos­telka. – Bitte.

 


20.31.38

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Volksanwaltschaft hat von allen Fraktionen die­ses Hauses Dank erhalten. Das ermöglicht Kürze – und, ich würde meinen, verpflichtet sogar dazu.

Herr Abgeordneter Haupt! Auch ich darf Ihnen für Ihre Tätigkeit als Bundesminister für Soziales und Generationen und die stets konstruktive Zusammenarbeit mit der Volks­anwaltschaft sehr herzlich danken. Wenn ich alleine daran denke, dass es möglich war, auf Grund einer Anregungder Volksanwaltschaft einen Pensionsanspruch für jene zu verwirklichen, die bereits mit erheblichen Erkrankungen in das Berufsleben einge­treten sind und später keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben können, so war das ein Meilenstein, auf den wir uns schon einige Jahre zubewegt hatten.

Ich darf aber auch mit aller Deutlichkeit hinzufügen: Es ist die Aufgabe der Volks­anwaltschaft, nicht zufrieden zu sein. In diesem Zusammenhang darf ich beispiels­weise an die notwendige Reform des Verbrechensopfergesetzes erinnern, über die wir


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