Gespräche führen. Aber auch eine Vereinheitlichung der Sozialhilfegesetze, die außerordentlich heterogen sind, sollten in Angriff genommen werden, da die derzeitige Situation nicht wirklich befriedigend ist.
Herr Ex-Bundesminister! Wir haben vorgeschlagen, dass die Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Hepatitis C ausgeweitet werden. Wenn Sie die Dinge so anschneiden, dann darf ich aus meiner Sicht hinzufügen, dass überhaupt sowohl der gesamte Bereich von Hepatitis und anderen derartigen Erkrankungen als auch das gesamte Impfschadengesetz neu überlegt gehören. Wir sind gerne bereit, in diesem Zusammenhang in Gespräche einzutreten. Ich darf mit aller Deutlichkeit feststellen, dass Österreich da Anpassungsbedarf hat und den Anschluss an die internationale Entwicklung zu versäumen droht.
Frau Abgeordnete Stoisits! Danke vielmals für die freundlichen Bemerkungen zum Grundrechtsteil unseres Berichtes. Auch in der Rede von Frau Abgeordneter Wurm fiel eine Bemerkung dazu. Sie haben sich eine gesonderte Diskussion dazu gewünscht. Das ist ein berechtigter Wunsch, und die Volksanwaltschaft wird ihrerseits in keiner Weise Einwände dagegen erheben. Ganz im Gegenteil: Es war eine Entscheidung dieses Hauses, dass die Volksanwaltschaft pro Jahr nur einen Tätigkeitsbericht vorlegen darf. Daher müssen wir unsere Ergebnisse und Vorschläge zusammenfassen.
Wenn es zu einem Einvernehmen käme, dass die Volksanwaltschaft dem Nationalrat auch Sonderberichte vorlegen könnte, wäre es durchaus sinnvoll, beispielsweise einen gesonderten Menschenrechtsbericht zu erstellen und diesen im Menschenrechtsausschuss zu erörtern.
Eine der Schwächen unserer derzeitigen Diskussion ist ja überhaupt, dass wir die gesamte Palette der Prüfungstätigkeit der Volksanwaltschaft in einem einzigen Bericht abhandeln müssen.
Ich gebe der Frau Abgeordneten Stoisits auch hinsichtlich der Problematik der Kostenerstattung im Falle eines negativen Ausganges eines Verwaltungsgerichtshof-Verfahrens im Falle des Verlustes eines Prozesses Recht: Meine Damen und Herren, man muss sich Folgendes vorstellen: Da hat jemand einen letztinstanzlichen Bescheid erwirkt und will – weil ohne Einkommen – den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Es findet eine Prüfung über die Sinnhaftigkeit der Beigebung eines Verfahrenshilfeanwaltes in dieses Verfahren statt. Die Sinnhaftigkeit der Prozessführung wird ausdrücklich von Richtern bejaht, und dann wird das Verfahren was hie und da leider auch passiert – verloren, und jemand, der wirklich zu den Ärmsten der Armen zählt, muss in diesem Fall der obsiegenden Behörde die Prozesskosten ersetzen.
Das ist unbillig, gilt nicht hinsichtlich der mittels Verfahrenshilfe angestrengten Verfahren beim Verfassungsgerichtshof, sehr wohl aber vor dem Verwaltungsgerichtshof. Wir sollten in diesem Zusammenhang im Gespräch bleiben.
Offensichtlich ist auch das, was Frau Abgeordnete Wurm angesprochen hat, nämlich die bundesweit nicht einheitliche Beurteilung durch Amtssachverständige, insbesondere von Medizinern im Führerscheinbereich, ein Problem.
Wir prangern das deswegen so deutlich an, weil die Vorgangsweise außerordentlich heterogen ist. In manchen Bezirken dieser Republik ist der Amtsarzt das, was ihm das Gesetz vorgibt, nämlich ein medizinischer Amtssachverständiger. In manchen anderen Bezirken ist es aber so, dass der amtssachverständige Arzt agiert, als wäre er selbst die Behörde und könne ein Gesetz so vollziehen, wie es dieses Haus nicht beschlossen hat, indem nämlich Befristungen ausgesprochen werden, die durch das Führerscheingesetz und die dazu erlassenen Verordnungen keine Deckung finden.