Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 217

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Leistungen, aber auch der Abrechnungen (Zwischenrufe bei der SPÖ), mangelnde Pla­nung von Projekten – und darüber hinaus war in gewissen Fällen der Leistungsinhalt nicht ausreichend determiniert. – Das sind Fakten, die vorliegen, und diese sind aus­führlich dargestellt worden.

Bedanken möchte ich mich bei Ihnen, meine Damen und Herren, dass Sie im Rahmen Ihrer Ausführungen hier darauf Bezug genommen und aus den Empfehlungen des Rechnungshofes – das ist auch aus den Wortmeldungen im Rechnungshofausschuss hervorgegangen – Ernsthaftigkeit beziehungsweise auch ein gewisses Umsetzungs­bedürfnis abgeleitet haben.

Es ist auch allen bekannt – Herr Staatssekretär Finz hat schon darauf hingewiesen –, dass das nicht ein Faktum ist, das nur im Jahre 2000 oder im Jahre 2001 vorgelegen wäre – das war der Zeitraum, für den wir die Untersuchung durchgeführt haben –, son­dern dass auch vor diesem Zeitraum diesbezügliche Vergaben durchgeführt wurden, Vergaben, die sehr wohl auch Mängel in dieser Form aufgewiesen haben.

Es geht darum – das ist der Grund, warum der Rechnungshof Empfehlungen abge­geben hat –, darauf hinzuweisen, unter welchen Bedingungen, unter welchen Kriterien in Zukunft eine Beiziehung von externen Beratern erfolgen sollte beziehungsweise ob das überhaupt notwendig ist.

Betonen möchte ich, dass der Rechnungshof die Beiziehung von externen Beratern nicht generell ablehnt, da dies in gewissen Fällen durchaus Sinn macht, notwendig ist und tatsächlich zu positiven Effekten führt, eben dann, wenn – da kommt wieder die Einschränkung – bestimmte Kriterien vorliegen beziehungsweise erfüllt werden.

Diese Kriterien sind eben die, dass man zuerst einmal darauf achten sollte, dass die Ressourcen im eigenen Haus genutzt werden, dass das zu den Kernaufgaben zählt – und diese daher mit dem eigenen Personal abgedeckt werden. Das dient auch der Motivation der Mitarbeiter. Und erst dann, wenn man das im eigenen Ressort nicht hat, sollte man überlegen: Gibt es im Rahmen der Bundesverwaltung Einrichtungen, die für Beratungstätigkeiten zur Verfügung stehen? – Hervorheben möchte ich in diesem Zu­sammenhang beispielsweise die Finanzprokuratur oder den Verfassungsdienst.

Anzustellen ist auch die Überlegung: Brauchen wir externe Berater oder haben wir eigene Einrichtungen dafür? Haben wir einen Bedarf? Wie schaut das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus? Der Rechnungshof hat ja errechnet, dass im Schnitt ein Berater pro Tag 1 220 € kostet, ein Projektleiter 1 760 €. – Das heißt, dass sicherlich ein erkleck­licher Betrag für externe Berater ausgegeben werden muss, und da sollte man schon bedenken, dass auf der anderen Seite sehr wohl günstigeres eigenes Personal – und das mit gleicher Qualität – im Hause verfügbar ist.

Es geht also darum, externe Experten in erster Linie dort beizuziehen, wo es um aus­gesprochenes Expertenwissen geht, wo ein Spezialwissen, wo besondere Techniken erforderlich sind und wo eine Betrachtung von außen auch dazu führt, dass die Qualität erhöht beziehungsweise das allfällige Risikopotenzial vermindert wird.

Weiters geht es darum, dass bei der Auswahl der Berater auf die Einhaltung ver­gaberechtlicher Vorschriften beziehungsweise auf interne Dienstanweisungen Bedacht genommen wird, sowie darum – das ist ein wichtiger Aspekt; das zeigt sich auch in anderen Bereichen, nicht nur in jenen, die wir konkret in diesem Bericht aufgenommen haben –, klare Vorstellungen darüber zu haben, was man will, bevor man einen exter­nen Berater beauftragt.

Man darf einen Fehler nur einmal machen; einmal kann man ihn machen, das ist ver­zeihbar, aber keinesfalls ein zweites Mal! Gerade aus der Sichtweise des Rechnungs­hofes und im Hinblick auf die Betrachtung, die auch Herr Staatssekretär Finz hier


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