Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 237

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Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen gemäss § 33 GOG auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Aufklärung über die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren zum Bau des EM-Stadions Klagenfurt erhobenen Vorwürfe.

Gegenstand der Untersuchung

1. Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit des Bundeskanzler­amtes sowie von anderen im Auftrag des Bundes tätigen oder tätig gewesenen Per­sonen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren des Projektes Stadion Klagenfurt wie: Einflussnahme auf oder Bedrohung von Mitgliedern der Bewertungskommission, Bezahlung oder Annahme von Bestechungsgeldern, Absprachen mit Bietern, Veröf­fentlichung vertraulicher Unterlagen im Vergabeverfahren oder sonstige Handlungen und Unterlassungen, die sich gegen eine rechtskonforme und objektive Vergabe richten.

2. Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit des Bundesminis­teriums für Inneres, von MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Inneres und von anderen im Auftrag des Bundes tätigen oder tätig gewesenen Personen, über rechts­widrige Abhörungen von Telefonen und anderen Kommunikationseinrichtungen, rechtswidrige Bespitzelungen und Abhörungen von Gesprächen sowie rechtswidrige Durchsuchungen oder Beschaffung von Unterlagen, Akten und anderen Schriftstücken insbesondere auch gegenüber PolitikerInnen oder im Zusammenhang von Großpro­jekten der öffentlichen Hand seit 1. Jänner 2002.

3. Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit des Bundesminis­teriums für Justiz darüber, die von den Sicherheitsbehörden der Staatsanwaltschaft Wien übermittelten Ergebnisse der im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren getätigten Ermittlungen einer bestimmten Erledigung zuzuführen.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bun­deskanzleramtes, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungs­gegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten über­prüfen.

Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses

Der Untersuchungsausschuss soll aus 5 Abgeordneten der ÖVP, 4 der SPÖ und je einem oder einer Abgeordneten der FPÖ und den Grünen zusammengesetzt werden.

Begründung

Seit einigen Wochen werden in der Öffentlichkeit die Vorgänge rund um den Neubau des EM-Stadions in Klagenfurt diskutiert. Dabei soll es zu rechtswidrigen Einflussnah­men auf das Vergabeverfahren, aufklärungsbedürftigen Ermittlungsmethoden seitens der Sicherheitsbehörden sowie einen nicht minder aufklärungsbedürftigen Umgang der


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