Meine Damen und
Herren! Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass der Zustand des Fuhrparks
der Exekutive vor allem im Bereich der Verkehrsabteilungen sehr dramatisch
ist. Wir haben im April 2004 eine Anfrage gestartet, und dabei hat sich
herausgestellt, dass von 197 Einsatzfahrzeugen für die
Verkehrsüberwachung 99 zwischen 100 000 und 200 000 km am
Tacho haben, 43 zwischen 200 000 und 300 000, elf zwischen
300 000 und 400 000 und zwei sogar über 400 000 km. Wie Sie dann
einen Raser mit 200 oder 220 oder noch mehr km/h stoppen wollen, das schau’ ich
mir an! (Abg. Scheibner: Das hat aber auch nichts mit 160 zu tun!)
Aber, Kollege Scheibner, verantwortungsvolle Verkehrspolitik braucht natürlich substantielle Strategien; das ist keine Frage. Wir brauchen in Zukunft sicher flexiblere und selektivere Geschwindigkeitsregelungen, und wenn es da im Rahmen der Diskussion zu einer Verbesserung von Telematikmaßnahmen, zum Ausbau von effizienten Geschwindigkeitsleitsystemen und vor allem zu einer Verbesserung der Infrastruktur kommt, dann muss man darüber diskutieren. Dazu sind wir auch bereit. Allerdings hat, wenn es so weitergeht mit der Verkehrspolitik, Pelinka in „NEWS“ natürlich Recht, wo er – das kann ich jetzt nicht zitieren, das würde zu lange dauern – als Conclusio meint: In Wirklichkeit wird sich das alles aufheben, denn wenn es immer mehr Verkehr gibt – und ein Redner der ÖVP hat das ja deutlich gemacht –, dann werden wir 30 km/h auf den Autobahnen fahren und nicht 160. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Parnigoni, Sie sind ein Verkehrsproblem!)
17.33
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr
Abgeordneter Miedl zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die
GO-Bestimmungen. – Bitte.
Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abgeordneter Parnigoni hat zwei Tatsachen behauptet. Erstens hat er von „Toleranzgrenzen“ gesprochen, die das Gesetz nicht kennt, und zweitens hat er behauptet, dass nach Gorbachs Modell erst bei 220 km/h ein Führerscheinentzug möglich wäre. – Beides ist unrichtig!
Bundesminister Gorbach hat ausdrücklich festgestellt, dass die Entzugsgrenze nach wie vor bei 180 km/h bleiben würde. Und zur zweiten Feststellung, meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Parnigoni: Wenn wir als Gesetzgeber dazu beitragen, dass Gesetze fälschlich ausgelegt und interpretiert werden, dann verstehe ich die Welt nicht mehr! Wir haben in der StVO ganz klar beschlossen, dass es Höchstgrenzen gibt, und das Gesetz spricht von keinen Toleranzgrenzen. Ich bitte Sie, das hinkünftig zur Kenntnis zu nehmen: Es gibt keine Toleranzgrenze im Gesetz! Das ist nicht richtig. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wittauer: Der kennt sich nicht aus!)
17.34
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort
gemeldet ist Herr Klubobmann Scheibner. 5 Minuten Redezeit,
Gesamtrestredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin durchaus froh über diese Dringliche Anfrage und auch über die Debatte in diesem Zusammenhang, denn ich glaube, es ist wichtig und richtig, dass man immer wieder über Verkehrssicherheit, über die Verstärkung der Verkehrssicherheit diskutiert. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Aber weil wir es wollen!) – Frau Kollegin Moser, jetzt lobe ich Sie, also schreien Sie nicht da auch noch dazwischen – das heißt, nicht Sie