Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 38

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weltminister, nicht der Herr Verkehrsminister, sondern die Europäischen Union, die von Ihnen hier fälschlicherweise gelobt worden ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.58


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin hiezu ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Auch ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.58.12

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Wovon reden wir heute? (Ironische Heiterkeit und Rufe bei der ÖVP: Ja!) Wir reden offensichtlich davon, wofür alles der Herr Umweltminister nicht zuständig ist. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Nein!) Nein – wir reden vom Feinstaub, Herr Minister. Sie sagen richtig, nein. Es ist wahr, wir reden nicht davon, wofür Sie nicht zuständig sind, wir reden vom Feinstaub.

Was ist das nun, Feinstaub? – Feinstaub ist so klein, dass kein Auge ihn sieht. Er ist so leicht, dass die Luft ihn trägt. Er ist so fein, dass er fast alles durchdringt, und je kleiner der Feinstaub ist, desto tiefer dringt er in die Lunge ein, ja sogar bis in die Blutbahn, und dort sorgt er für Unheil.

Was sagt nun unser Umweltminister mit seinem Motto, alles für die Kinder zu tun, zu dieser sehr gefährlichen Situation? – Er sagt: Der Umweltminister ist nicht zuständig, weil die Länder zuständig sind! Das Immissionsschutzgesetz-Luft ist eine Ange­legen­heit der mittelbaren Bundesverwaltung, der Bund erlässt das Gesetz und die Länder vollziehen es!

Die oberste Bundesbehörde in Sachen Feinstaub ist das Umweltministerium. Man kann in Artikel 10 Abs. 1 B-VG Folgendes nachlesen: „Bundessache ist die Gesetz­gebung und die Vollziehung in folgenden Angelegenheiten:“, und da ist unter Punkt 12 auch die Luftreinhaltung angeführt. „In den Angelegenheiten der mittelbaren Bundes­verwaltung“ – so steht es in Artikel 103 der Bundesverfassung – „ist der Landeshaupt­mann an die Weisungen der Bundesregierung sowie der einzelnen Bundesminister gebunden ...“ (Abg. Brosz: ... Schlag ins Gesicht ...!) – Das heißt, der Bundesminister kann Weisungen erlassen; und das geht sogar so weit, dass die Bundesregierung für den Fall, dass sich ein Landeshauptmann den Weisungen des Bundes widersetzt, diese Maßnahmen vor dem Verfassungsgerichtshof geltend machen kann.

Vermutlich tut sich der Herr Bundesminister mit Landeshauptleuten vom Kaliber eines Landeshauptmannes Pröll schwer. Das kann ich mir gut vorstellen! Ich muss Ihnen aber trotzdem sagen, dass diese Bundesregierung auf der Bundesebene untätig ist. Es hat zum Beispiel die dicke Luft rund um die Stadt Salzburg dazu geführt, dass mit kom­mendem Montag auf einer Strecke bis zu 30 Kilometer rund um Salzburg endlich eine Reduktion der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h eingeführt wird: Zwei Minuten Zeitverlust auf 30 Kilometer bringen 7 Prozent weniger an Schadstoffen für die Umwelt! Diese Regierung aber möchte eigentlich eine Erhöhung der Höchstge­schwin­digkeit auf 160 km/h. Und das Land Salzburg mit dem dreispurigen Ausbau der Autobahn ab Hallein wäre wahrscheinlich eine gute Strecke, um mit 160 km/h umso schneller in den Süden zu gelangen. Das macht diese Bundesregierung! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Kollege Missethon hat die Redlichkeit bemüht. Zu dieser Redlichkeit gehört meiner Ansicht nach auch, einzugestehen, dass man wo gescheitert ist. In dieser Frage ist der Umweltminister gescheitert! Das muss man einfach sagen.

Der Feinstaub ist – das ist bekannt, das wissen wir seit vielen Untersuchungen und etlichen Jahren – der größte Killer in der schmutzigen Luft: Der Tod kommt vom


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