Allerfeinsten, das heißt, wir sehen das nicht, aber er trifft die Allerkleinsten, denn diese sind auf Augenhöhe mit dem Auspuff der Fahrzeuge – und der Verkehr ist der größte Emittent von Feinstaub!
Was aber macht die Regierung, was macht unser Umweltminister? – Er missachtet die Warnungen der Umweltmediziner und fährt fort, zu beteuern, dass er in dieser Frage nicht zuständig sei. Das finde ich unredlich. Es ist unredlich, wenn ich für etwas zuständig bin, aber einfach nichts machen will, weil ich aus irgendwelchen Gründen irgendwelche Landeshauptleute nicht auffordern möchte, etwas zu tun. (Beifall bei den Grünen.)
Es tut mir Leid, Herr Umweltminister, ich
sage es ungern, aber es ist eine Tatsache, dass jeder Tag, den diese Regierung
und Sie als Umweltminister im Amt sind, ein verlorener Tag für die Umwelt ist.
(Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
11.03
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden
Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 2747/J bis 2806/J.
Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des
Nationalrates: 29/JPR und 30/JPR.
Zurückziehung: 30/JPR.
2. Anfragebeantwortungen: 2454/AB bis 2574/AB.
Anfragebeantwortung (Präsident des
Nationalrates): 28/ABPR.
3. Initiativantrag:
Zurückziehung: 567/A.
4. Regierungsvorlagen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (832 d.B.),
Bundesgesetz,
mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) erlassen wird und das
Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundessozialamtsgesetz,
das Gleichbehandlungsgesetz, das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission
und die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
geändert werden (836 d.B.),
Bundesverfassungsgesetz,
mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz hinsichtlich des Schulwesens geändert wird
(847 d.B.).
5. Weitere Vorlagen:
Bericht des Österreich-Konvents, vorgelegt vom
Bundeskanzler (III-136 d.B.).
6. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen
oder Berichten: