Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 81

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Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grillitsch, Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsumen­teninformation durch die Kennzeichnung heimischer Produkte und Schaffung gleicher Wettbewerbschancen für heimische bäuerliche Produkte

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht

die Möglichkeit der klaren und konsumentenfreundlichen Kennzeichnung von heimi­schen Produkten, die den strengen Anforderungen des österreichischen Lebensmittel­rechts entsprechen und

die Herkunftsbezeichnung von österreichischen Produkten in Fertigprodukten ein-ge­hend zu prüfen und

auf internationaler Ebene dafür einzutreten, dass europäische Tierschutzstandards als non-trade concerns in den Verhandlungen Niederschlag finden.“

*****

Ich bitte Sie, stimmen Sie – so wie beim Bundestierschutzgesetz – diesem Antrag in voller Eintracht zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Grillitsch eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, entsprechend einge­bracht und steht damit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grillitsch, Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsumen­teninformation durch die Kennzeichnung heimischer Produkte und Schaffung gleicher Wettbewerbschancen für heimische bäuerliche Produkte; eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz) der Tages­ordnung des Nationalrates am 31. März 2005

Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sichert durch die Um­setzung europäisch einheitliche Vorgaben den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt. Dabei ermöglicht das Konzept „Vom Feld bis zum Teller“ die Rück­verfolgbarkeit der Produktion entlang der Lebensmittelkette. Darüber hinaus bringt Qualitätsmanagement in der amtlichen Kontrolle mehr Transparenz und Vergleich­barkeit für die Produzenten und die Verbraucher.

Weiters ist mit 1.1.2005 in Österreich Europas modernstes Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Das Bundestierschutzgesetz bringt hohe, einheitliche Tierschutzstandards und nimmt alle Tierhalter in die Verantwortung um das Wohlergehen der Tiere.

Sowohl dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz als auch dem Bun­destierschutzgesetz liegt der Wunsch nach gesunden und sicheren Lebensmitteln zu Grunde.

 


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