Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grillitsch, Haupt, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsumenteninformation durch die Kennzeichnung heimischer Produkte und Schaffung gleicher Wettbewerbschancen für heimische bäuerliche Produkte
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht
die Möglichkeit der klaren und konsumentenfreundlichen Kennzeichnung von heimischen Produkten, die den strengen Anforderungen des österreichischen Lebensmittelrechts entsprechen und
die Herkunftsbezeichnung von österreichischen Produkten in Fertigprodukten ein-gehend zu prüfen und
auf internationaler Ebene dafür einzutreten, dass europäische Tierschutzstandards als non-trade concerns in den Verhandlungen Niederschlag finden.“
*****
Ich bitte Sie, stimmen Sie – so wie beim Bundestierschutzgesetz – diesem Antrag in voller Eintracht zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
13.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Grillitsch eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, entsprechend eingebracht und steht damit mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Grillitsch, Haupt, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Konsumenteninformation durch die Kennzeichnung heimischer Produkte
und Schaffung gleicher Wettbewerbschancen für heimische bäuerliche Produkte;
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 (Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz) der Tagesordnung des Nationalrates am 31. März 2005
Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sichert durch die Umsetzung europäisch einheitliche Vorgaben den freien Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt. Dabei ermöglicht das Konzept „Vom Feld bis zum Teller“ die Rückverfolgbarkeit der Produktion entlang der Lebensmittelkette. Darüber hinaus bringt Qualitätsmanagement in der amtlichen Kontrolle mehr Transparenz und Vergleichbarkeit für die Produzenten und die Verbraucher.
Weiters ist mit 1.1.2005 in Österreich Europas modernstes
Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Das Bundestierschutzgesetz bringt hohe,
einheitliche Tierschutzstandards und nimmt alle Tierhalter in die Verantwortung
um das Wohlergehen der Tiere.
Sowohl dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz als
auch dem Bundestierschutzgesetz liegt der Wunsch nach gesunden und sicheren
Lebensmitteln zu Grunde.