Dabei
ist klar: nur eine entsprechende Nachfrage und eine bewusste Kaufentscheidung
für österreichische bäuerliche Produkte sichern den Fortbestand jener
bäuerlichen Familienbetriebe, die sich zu hohen Produktionsstandards - die
mitunter über jenen anderer EU-Staaten liegen - bekennen, dadurch jedoch keinen
Wettbewerbsnachteilen unterliegen wollen.
Das
Bekenntnis zu heimischen Lebensmitteln und deren Produktionsweisen sichert langfristig
die Vielfalt unserer Lebensmittelproduktion und damit verbunden zahlreiche
Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Bewusstseinsbildende Maßnahmen (wie beispielsweise
die Kampagne „Geschmack der Heimat“), die geeignet sind, den Wert und die
Qualität unserer heimischen Lebensmittel zu thematisieren, werden daher
besonders begrüßt.
Darüber
hinaus ist es jedenfalls erforderlich, dass die Konsumenten bei ihrer Kaufentscheidung
darüber informiert werden, ob die zur Auswahl stehenden Produkte nach den hohen
österreichischen Qualitätsstandards erzeugt wurden.
Die
derzeitige Kennzeichnungspraxis bietet jedoch nicht in jedem Fall dem Konsumenten
die rasche und verständliche Produktinformation, die er für seine Kaufentscheidung
benötigt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht
die
Möglichkeit der klaren und konsumentenfreundlichen Kennzeichnung von heimischen
Produkten, die den strengen Anforderungen des österreichischen Lebensmittelrechts
entsprechen und
die
Herkunftskennzeichnung von österreichischen Produkten in Fertigprodukten eingehend
zu prüfen und
auf
internationaler Ebene dafür einzutreten, dass europäische Tierschutzstandards
als non-trade concerns in den Verhandlungen Niederschlag finden.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Marek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
13.21
Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dem steigenden Bedürfnis der Österreicherinnen und Österreicher nach gesunden Lebensmitteln entsprochen, nach dem Produktion und Herkunft lückenlos nachvollziehbar sein müssen. Insbesondere bei jungen Familien ist dieses Bewusstsein immer stärker ausgeprägt. Es wird schon beim Einkaufen ganz klar auf gesunde und entsprechend produzierte Lebensmittel geachtet.
Ebenfalls im Lebensmittelsicherheitsgesetz verankert waren und sind Regelungen für Kosmetika und Spielzeuge. In diesen Bereichen werden die bisherigen, durchaus ausreichenden Verordnungen fortgesetzt. In den letzten Jahren hat es immer wieder Änderungen und Anpassungen gegeben, mit denen neue Produktionsmethoden sowie Herkunftsländer ebenso wie Forschungsergebnisse berücksichtigt wurden.