bildenden Schulen, nicht für die Schulen für Berufstätige. All das bleibt offen für Schulgeld. Da möchten Sie, dass wir zustimmen? Dem können wir nicht zustimmen!
Daher bringen wir folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Gusenbauer, Niederwieser und Wittmann ein, und wir ersuchen Sie wirklich, sich zu überlegen, ob das nicht eine Konsensformel sein könnte.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer,
DDr. Niederwieser, Dr. Wittmann und KollegInnen betreffend Lösung der
Reformblockade im Schulbereich durch Abschaffung des Erfordernisses von
Zwei-Drittel-Mehrheiten und Verankerung eines verfassungsrechtlichen Leitbildes
der österreichischen Schule, eingebracht im Rahmen der Debatte zum Bericht des
Unterrichtsausschusses über den Antrag 557/A (E) der Abgeordneten Dieter
Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Garantie der Schulgeldfreiheit
(835 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf einer Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes vorzulegen, der Folgendes beinhaltet:
die Verankerung eines verfassungsrechtlichen Leitbildes der österreichischen Schule mit folgendem Wortlaut:
,Demokratie, Humanität, Solidarität, Friede und Gerechtigkeit sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den Menschen sind die Grundwerte der österreichischen Schule, auf deren Grundlage sie der gesamten Bevölkerung, unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und finanziellem Hintergrund, ein höchstmögliches Bildungsniveau sichert. Sie hat im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Schülern, Eltern und Lehrern Kindern und Jugendlichen die bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu ermöglichen, damit sie zu selbstbewussten, glücklichen, leistungsbereiten und kreativen Menschen werden, die befähigt sind, an den sozialen, religiösen und moralischen Werten orientiert Verantwortung für sich selbst, Mitmenschen, Umwelt und nachfolgende Generationen zu übernehmen.‘,
die verfassungsrechtliche Garantie der Schulgeldfreiheit, des Prinzips der Schulpflicht einschließlich der Schulpflicht während der Berufsausbildung und eines bestmöglichen öffentlichen Schulsystems,
die Beibehaltung der Zwei-Drittel-Mehrheit für Änderungen des Schulvertrages 1962 und der darauf aufbauenden Bestimmungen des Religionsunterrichtsgesetzes, des Schule-Kirche-Gesetzes und des Privatschulgesetzes.“
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Damit würden Sie viele Ängste nehmen, die im Begutachtungsverfahren geäußert worden sind. Ich denke, es wäre eine Basis, von der aus wir tatsächlich einen entscheidenden Schritt weiterkommen könnten.
Entschließen Sie sich bitte dazu, unserem
Antrag die Zustimmung zu geben! (Beifall bei der SPÖ.)
14.26
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Antrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Niederwieser, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte.