drittelmehrheit fallen lassen, dann lassen Sie sie fallen, ohne Wenn und Aber, aber sagen Sie nicht, verknüpfen wir es mit einem anderen Punkt!
Wir haben im Antrag – Herr Kollege Broukal, ich hoffe, dass Sie ihn sich wenigstens durchgelesen haben – ein eindeutiges Bekenntnis zur Schuldgeldfreiheit abgegeben. Ja, das steht eindeutig drinnen. (Abg. Dr. Niederwieser: Nein, eindeutig nicht!) Also stimmen Sie diesem Antrag zu, wenn Sie diesen Punkt haben wollen!
Nicht nur im
Antragstext, sondern auch im Antrag selbst steht noch einmal drinnen, dass eben
die ablehnende Haltung zur Einführung von Schulgeld beizubehalten ist. Ja,
bitte, das ist doch ein eindeutiges Bekenntnis zur Schulgeldfreiheit. Insofern
können Sie diesem Antrag zustimmen, wenn Sie das auch wollen. Wenn Sie es nicht
wollen und nur wieder ein politisches Geplänkel daraus machen wollen, dann
stimmen Sie eben nicht zu. (Abg. Broukal: Steht der Antrag dann in
der Verfassung? Habe ich das übersehen? Der steht aber dann nicht in der
Verfassung, dieser Antrag! Den können wir im Salzamt einklagen, wenn wir
wollen!) – Genau, wir wollen das ja fallen lassen, dass all die Dinge
in der Verfassung stehen müssen. Genau darum geht es ja, dass wir die
Zweidrittelmehrheit fallen lassen. Und wenn wir das auch wieder in die
Verfassung hineinschreiben, ist wieder eine Zweidrittelmehrheit notwendig. (Abg.
Broukal: Die Freiheit hätten Sie gerne, Schulgeld einzuführen!)
Ich glaube, es ist Ihnen entgangen, dass genau damit die Zweidrittelmehrheit verbunden ist. Und deshalb soll sie ja fallen. Ich habe gedacht, das ist auch Ihre Meinung. Da dürfen Sie es nicht andererseits bei der Schulgeldfreiheit einfordern, Herr Kollege. Sie dürfen hier nicht Äpfel mit Birnen verwechseln, sondern Sie müssen bei allem eine gleiche, klare und gerade Richtung gehen. Sonst kann Ihnen niemand folgen.
Das heißt, die Zweidrittelmehrheit fallen lassen, und dann kann man es nicht in die Verfassung hineinschreiben, sondern Sie müssen dann diesen Antrag unterstützen, denn dort steht ganz klar drinnen, dass wir die Schulgeldfreiheit haben wollen.
Genauso sind wir uns auch darüber im Klaren, dass dieser Antrag nur ein erster Schritt sein kann, wo erst einmal auch die Umsetzungen erfolgen müssen und dann noch weitere Schritte folgen müssen. Das ist nur ein Anfang von einer Dynamik, die in unserem Bildungssystem auch notwendig ist und notwendig sein muss, genauso wie die frühe Sprachmängelerkennung und Sprachförderung, die wir auch für sehr wichtig halten, damit wir einen reibungslosen Ablauf in der Schule garantieren können. Einerseits sollte dies freiwillig sein, aber wenn Sprachmängel erkannt werden – und das steht auch im Antrag drinnen –, dann muss es eine verpflichtende Sprachförderung geben, damit Deutsch auch wirklich die Unterrichtssprache in unserem Schulsystem sein kann. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Punkt.
Wir werden sehen, ob Sie auch diesem Punkt
zustimmen werden. Wenn Sie das, wovon Sie hier und heute vollmundig sprechen,
wirklich umsetzen wollen, dann müssen Sie unserem Antrag zustimmen. Tun Sie
es! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
14.47
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Ich erteile es ihr.
14.47
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen dem Antrag natürlich nicht zustimmen, das ist gut so. (Abg. Dr. Brinek: Das ist die Logik!) Es gibt auch gute Gründe dafür.