lichen. Die Höhe
der Finanzierungsbeiträge sowie bereits erfolgte Vorschreibungen für das
Jahr 2005 sind zu berichtigen und bei der nächstfolgenden Vorschreibung zu
berücksichtigen, oder es sind, sofern keine Beitragspflicht mehr besteht, die
für das Jahr 2005 geleisteten Finanzierungsbeiträge rückzuerstatten. Auf
Antrag hat die Telekom-Control-Kommission für den Fachbereich Telekommunikation
oder die KommAustria für den Fachbereich Rundfunk hierüber mit Bescheid
abzusprechen.“
Begründung:
Die Änderung dient
der Ergänzung des § 17a Abs. 3, sodass für die Berechnung und Entrichtung
der Finanzierungsbeiträge im Jahr 2005 sowohl für den Fachbereich Rundfunk
als auch für den Fachbereich Telekommunikation dieselben Übergangsbestimmungen
zur Anwendung kommen.
*****
Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Dr. Baumgartner-Gabitzer soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht damit mit in Beratung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Marizzi. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
18.34
Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich war die Diskussion im Ausschuss kontroversiell, weil wir dieser Novelle nicht zustimmen.
Der SPÖ elf oder zehn Jahre verfehlte Medienpolitik vorzuwerfen, das ist nicht gerecht, Frau Baumgartner-Gabitzer, denn Sie waren ja zu dieser Zeit auch in der Regierung, soweit ich mich erinnern kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich denke, man sollte beim ORF die Parteipolitik draußen lassen – da bin ich auch Ihrer Meinung –, und ich meine, man sollte den ORF unterstützen. (Abg. Parnigoni: Was die ÖVP nicht tut! – Abg. Wittauer: Das haben die Sozialdemokraten damals auch nicht getan!)
Der Herr Staatssekretär hat in der Diskussion im Ausschuss gemeint, dass der ORF zu wenig Programme verkauft. Diese Aussage kann man unterstützen, denn der ORF ist nicht marktfähig genug. Sie haben das Beispiel Luxemburg verwendet, ich denke, das ist kein so gutes Beispiel. Ich meine, dass der ORF hinsichtlich seiner Qualität und seines Bildungsauftrages zu unterstützen ist; das wäre uns sehr recht.
Frau Baumgartner-Gabitzer! Sie haben darauf hingewiesen, dass der Verfassungsgerichtshof für die heutige Novelle im Wesentlichen drei Punkte herausgestellt hat. Beim ersten Punkt, die Aufgaben gesetzlich festzulegen, sind wir d’accord. Der zweite Punkt, dass nicht nur von Rundfunkbetreibern, sondern auch von anderen Controllern oder Regulatoren kontrolliert wird, geht auch in Ordnung. Die Gesamthöhe der Ausgaben ist aber gesetzlich festzulegen.
Frau Kollegin, die Gesellschaft ist ja keine kleine Gesellschaft mehr. Sie hat immerhin 75 Mitarbeiter und einen Aufwand von 8 Millionen €. Das, was uns nicht passt, ist Folgendes – ich sage das vielleicht in zwei Punkten –: Es ist das keine unabhängige