ORF oder sonstige Rundfunkunternehmen –, das gibt es auch in anderen Bereichen, zum Beispiel in der Elektrizitätswirtschaft für die ECG, die Elektrizitäts-Controll GmbH, und ist eigentlich logisch und auch in der Sache richtig. Das wurde auch vom Verfassungsgerichtshofserkenntnis in keinster Weise angezweifelt. Wir haben einen sehr guten Weg gefunden, um in Bereichen, wo ein Regulator notwendig ist, die Finanzierung sicherzustellen.
Man kann der RTR und der KommAustria wirklich bestätigen, dass sie sehr gute Arbeit leisten. Und da muss ich noch einmal zurückblenden: Wir haben in den vergangenen Jahren, als die SPÖ die Verantwortung für die Medienpolitik getragen hat, in Wirklichkeit ein Jahrzehnt oder sogar einen noch längeren Zeitraum verschlafen. Das heißt, wir haben 10 bis 15 Jahre Stillstand in der österreichischen Medienpolitik gehabt, und dafür ist die SPÖ verantwortlich. In den letzten Jahren haben wir endlich – mein Dank gilt insbesondere Staatssekretär Morak, der sich hier sehr eingesetzt hat – eine Entwicklung in der Medienpolitik durchgemacht, die auch in der Öffentlichkeit vertreten werden kann und von der Politik getragen wird. Privates Radio und auch privates Fernsehen wurden ermöglicht. Leider zehn Jahre zu spät, aber immerhin! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Besser ein wenig zu spät als gar nicht! Unter Ihrer Verantwortung wäre das wahrscheinlich auch weiterhin so geblieben – warum auch immer?
Ich kann mich auch gut an unsere Diskussion im Ausschuss erinnern. Es ist bedauerlicherweise nicht dazu gekommen, die Novelle inhaltlich mit Ihnen zu besprechen, sondern Sie haben sich in Ihren Wortmeldungen letztendlich immer über Personalpolitik und ORF-Politik ausgebreitet, was in der Medienpolitik, wenn es um eine KommAustria-Gesetznovelle geht, eigentlich überhaupt nichts zu suchen hat. Daher war es relativ leicht nachzuvollziehen, wo Ihre Kritikpunkte sind.
Ich möchte meine Redezeit noch dazu nützen, einen Abänderungsantrag zum Initiativantrag einzubringen. Er dient der Ergänzung des § 17a Abs. 3: für die Berechnung und Entrichtung der Finanzierungsbeiträge im Jahr 2005 sollen für den Fachbereich Rundfunk und für den Fachbereich Telekommunikation dieselben Übergangsbestimmungen zur Anwendung kommen.
Ich möchte nun folgenden Antrag vorlesen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Scheuch, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag (544/A der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses (837 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Initiativantrag (544/A der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses (837 der Beilagen), wird wie folgt geändert:
In Z 15 lautet § 17a Abs. 3:
„(3) Unverzüglich nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2005 haben die Telekom-Control-Kommission gemäß § 10 Abs. 6 und die KommAustria nach § 10a Abs. 5 für das Jahr 2005 eine Verordnung zu erlassen. Für die Berechnung und Entrichtung von Finanzierungsbeiträgen gemäß § 10a für das Jahr 2005 ist der branchenspezifische Gesamtumsatz gemäß § 10a Abs. 7 unverzüglich zu veröffent-