Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 177

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In dieser Verfassungsgerichtshofsbeschwerde wurde auch festgehalten, dass diese Behörde nicht nur Rundfunkagenden, sondern auch Agenden der Allgemeinheit über­nommen hat, sodass nicht die gesamte Kostenstruktur überwälzt werden kann. Es waren im Wesentlichen die Kritikpunkte, dass die Aufgaben gesetzlich festzulegen sind und dass letztendlich auch eine Gesamthöhe der Ausgaben festzulegen wäre.

Das ist jetzt teilweise erfolgt, trotzdem können wir diesem Gesetz natürlich nicht die Zustimmung geben. Wir glauben, dass das KommAustria-Gesetz an sich viele Kritikpunkte hat (Abg. Wittauer: Welche denn?), verweisen aber insbesondere auf einen Kritikpunkt, der auch diesem Gesetz anhaftet und der es unmöglich macht, mitzustimmen. Erstens hat man sich auf 25 Prozent des Aufwandes als Anteil des Dienstes für die Allgemeinheit geeinigt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es gerade 25 Prozent sind. Es könnte irgendeine Hausnummer sein, und es ist dies auch eine Hausnummer.

Noch ärger ist, dass ein 25-prozentiger Anteil aus dem Budget kommt, und zwar nicht aus dem allgemeinen Budget, sondern aus dem Fonds für Digitalisierung. Das be­deu­tet, man nimmt aus jenem Bereich, der es notwendig braucht, weil wir dort schon wirklich in einem Wettbewerbsnachteil sind, nämlich aus dem Digitalisierungsfonds, noch Geld heraus, um das zu bezahlen, was man eigentlich aus dem allgemeinen Budget bezahlen kann.

Grundsätzlich ist daher auch diese Novelle abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ord­nete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Ihre Wunschredezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


18.28.01

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mit Interesse und mit großer Aufmerksamkeit die Rede meines Vorredners, des Herrn Kollegen Wittmann, gehört und habe mit Bedauern feststellen müssen, dass er dieser Novellierung des KommAustria-Gesetzes nicht zustimmt. Ich habe versucht, seine Gründe nachzu­vollziehen, und muss Ihnen leider sagen, dass mir das nicht wirklich gelungen ist. (Abg. Wittauer: Er hat keine genannt!) Ich glaube auch, dass er hier offensichtlich einem Irrtum unterliegt oder andere Gründe dafür hat, seine Zustimmung zu verweigern, auf die ich kurz eingehen möchte.

Warum gibt es überhaupt diese Novelle? – Die Novelle ist notwendig geworden, weil ein Verfassungsgerichtshofserkenntnis festgelegt hat, dass die Betreiber nicht die vollen Finanzierungskosten für die beiden Behörden  RTR und KommAustria zu tragen haben sollen. Der Grund dafür ist, dass sie auch Aufgaben im allgemeinen Interesse wahr­nehmen und daher auch die öffentliche Hand für einen Teil dieser Aufgaben­erfüllung aufzukommen hat.

Wir haben in dieser Novelle sehr gut und klar geregelt, dass die Aufgabenerfüllung, die im öffentlichen Interesse liegt, auch von der öffentlichen Hand finanziert wird. Das sind, wie Sie schon gesagt haben, 25 Prozent, und dies wird auch in diesem Antrag, in dieser Novelle festgeschrieben. Das ist auch richtig so! Das hat überhaupt nichts mit einer überschießenden Personalentwicklung oder Ähnlichem zu tun, Herr Kollege Witt­mann, sondern lediglich damit, welche Aufgaben von wem erfüllt werden, was dem öffentlichen Interesse dient, was im Interesse der Marktteilnehmer ist und was daher auch aus den Mitteln der Marktteilnehmer zu bezahlen ist.

Dass die Aufwendungen für die Regulatoren auch von den Unternehmen getragen werden, die sich in diesem Markt bewegen – sprich Telekom-Unternehmen, aber auch


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