Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 176

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blockade im Schulbereich durch Abschaffung des Erfordernisses von Zwei-Drittel-Mehrheiten und Verankerung eines verfassungsrechtlichen Leitbildes der österreichi­schen Schule.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

18.22.314. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 544/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (837 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir treten damit in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Seine Wunsch­redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


18.23.07

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des KommAustria-Gesetzes, die wir heute hier zu diskutieren haben, ist auf Grund einer Verfassungsgerichtshofsbeschwerde des ORF vorzunehmen. Da ist auch ein bisschen auf die Genesis dieses Gesetzes Bedacht zu nehmen.

Die Genesis dieses Gesetzes hat sich folgendermaßen abgespielt: Man hat in bewähr­ter Husch-Pfusch-Manier ein Gesetz gemacht und den Rundfunkbetreibern die Finanzierung der Behörde übertragen. Wie so oft hat man dabei übers Ziel hinaus geschossen. Diese Rundfunkbehörde hat sich etabliert und hat natürlich auch Tele­kom-Agenden übernommen, aber von den bisherigen sieben Beamten, die das im Bundeskanzleramt gemacht haben, war diese Behörde innerhalb kürzester Zeit auf 72 Mitarbeiter angewachsen. Dabei will ich schon zugeben, dass der größte Teil im Telekom-Bereich angesiedelt ist, aber trotzdem ist eine derartige Explosion der Zahl der Mitarbeiter nicht erklärbar.

Es kann nicht so sein, dass man etwas ausgliedert, und dann macht man dort genau das, was man eigentlich einsparen wollte, in noch größerem Ausmaß, nämlich eine ungezügelte Aufnahme von Personal, wodurch wirklich über jedes Ziel hinaus geschossen wurde. Dem Rundfunkbetreiber war die Finanzierung derartiger Personal­kosten, die ins Unermessliche gestiegen sind, ohne dass man dabei mitreden konnte, ob das auch notwendig wäre, ein Dorn im Auge, was verständlich ist. Dadurch ist es zu dieser Verfassungsgerichtshofsbeschwerde gekommen, die letztendlich zu einer Neu­orientierung dieses KommAustria-Gesetzes führt.

Als bedenklich ist hier anzumerken, dass die ausgegliederten Teile völlig unkontrolliert wieder in Personal investieren, ohne dass man da irgendeine Kontrollinstanz ein­gezogen hätte. Dasselbe befürchte ich im Übrigen auch im Justizbereich, nämlich bei der neu im Raum stehenden Aufsichtsbehörde für die Vermarktungsgesellschaften im Urheberrechtsbereich. Auch dort wird eine Ausgliederung stattfinden, auch dort möchte man die Kosten den Betroffenen übertragen, und auch dort ist zu befürchten, dass diejenigen, die die Kosten tragen, keinen Einfluss auf die Personalentwicklung haben und dass es zu einer überschießenden Tendenz kommt.

 


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