Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 194

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.28.10

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat darauf hingewiesen, dass im heurigen Budgetbegleitgesetz ja nur sechs Gesetze zusammengefasst sind, es aber dennoch keine Zustimmung von der Opposition gibt. – Na ja, es stimmt schon, dass es weniger als 98 sind, aber dennoch stellt sich für mich die Frage, ob es nicht Sinn machen würde, tatsächlich wesentliche Gesetze wie zum Beispiel die Einrichtung dieses Aus­landskatastrophenfonds einfach als eigenes Gesetz zu behandeln. Das ist doch ein ziemlich gewichtiger Schritt, den wir auch begrüßen und der nicht in einem Budget­begleitgesetz erfolgen sollte, da wir diesem, wie aus der Begründung, die mein Kollege Brosz schon gegeben hat, was das Landeslehrer-Dienstrecht betrifft, hervorgeht, in dritter Lesung nicht zustimmen können.

Aber ich möchte hier klarstellen, dass wir diesen Auslandskatastrophenfonds sehr wohl begrüßen, dass wir es sinnvoll finden, dass dieser eingerichtet wird, denn es macht Sinn, so einen Fonds, wie es ihn für das Inland gibt, auch für das Ausland einzurichten und auch die Dotierung festzulegen. Deswegen werden wir bei Punkt 7 dem Gesetz zustimmen, um klarzustellen, dass dieser Fonds sehr wohl Sinn macht.

Einige Details gibt es aber doch, mit denen ich auch im Ausschuss nicht so ganz zufrieden war, wie Sie das angelegt haben, wie Sie nämlich diesen Fonds vor allem kontrollieren wollen. Es werden Beiräte eingerichtet, deren Mitglieder die Regierung bestellt.

Ich meine, es hätte doch Sinn gemacht, dass bei solch einem Fonds, der tatsächlich von allen hier gutgeheißen wird, die Kontrolle zum Beispiel über die Bestellung von Beiräten durch das Parlament gewährleistet wird. Das wäre doch eine sinnvolle Variante gewesen, um da auch das Parlament einzubinden und nicht nur die Bundes­regierung.

Leider ist dem nicht so, das wird sich auch nicht mehr ändern, aber ich denke, es hätte sehr wohl Sinn gemacht, dass das Parlament eingebunden ist, Beiräte bestellt werden und dann auch die Kontrolle stärker gewährleistet ist. Natürlich stellt sich bei solchen Katastrophen immer die Frage: Wie wird das Geld ausgegeben? Für wen wird wie viel Geld ausgegeben? Und da hielte ich eine stärkere Rolle des Parlaments sehr wohl für sinnvoll. (Beifall bei den Grünen.)

Aber gut, das ist nicht geschehen, es wird unsere Zustimmung bei der zweiten Lesung zu diesem Auslandskatastrophenfonds nicht verhindern.

Eine weiterer Punkt, der mich interessieren würde – ich weiß nicht, ob mir der Herr Staatssekretär da eine Antwort geben kann –: Als Anfang Jänner der ehemalige Innen­minister als großer Hilfskoordinator von der Regierung bestellt wurde, hat es geheißen, dass er diese Aufgabe im ersten Quartal 2005 erfüllen wird, und heute ist der 31. März, also das Ende des ersten Quartals 2005. Wir haben jetzt schon lange nichts mehr von ihm darüber gehört, was er tut. Es würde mich schon interessieren, ob er diese Aufgabe noch immer macht oder ob er sie schon abgegeben hat? Wir wissen genau, dass die Koordination der Hilfe sehr wohl weiterhin notwendig ist, aber wir wissen nicht, ob Herr Strasser diese Funktion noch hat. Wenn man jemanden in solch eine Funktion bestellt, dann macht es doch wohl auch Sinn, dass derjenige, der ihn bestellt hat, nämlich der Bundeskanzler, ihn dann auch wieder abberuft und auch einmal sagt, was die Bilanz davon ist. Es wäre interessant, zu wissen: Hat er das, was er zugesagt hat, auch wirklich geleistet? Er wird zwar nicht dafür bezahlt, aber er erhält dafür immer noch sein Ministergehalt.

 


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