Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 212

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe zu dieser Regierungsvorlage, zu dieser Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2005, einen Abänderungsantrag der Kollegen Auer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Kollegen ein.

Es ist dies ein Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird (BFG-Novelle 2005) (828 der Beilagen). (Abg. Dr. Matznetter: Herr Kollege! Wie oft wird das noch geändert? Das ist ein Slalomkurs!) – Herr Kollege! Lassen Sie sich ein bisschen Zeit!

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Nach der bisherigen Ziffer 7 werden folgende Ziffern 8 bis 10 neu eingefügt; ich darf die Eckpunkte dieser Ziffern kurz erläutern.

Punkt 8 betrifft die Einrichtung eines Aspirantenpools mit 200 Planstellen für neu auszubildende Exekutivdienst-Bedienstete im Bundesministerium für Inneres zur Erhöhung der Flexibilität in der Personalbewirtschaftung bei Neuaufnahmen.

Punkt 9 betrifft die Einrichtung eines Aspirantenpools mit 100 Planstellen für neu aus­zubildende Justizwachebedienstete im Bundesministerium für Justiz zur Erhöhung der Flexibilität in der Personalbewirtschaftung bei Neuaufnahmen.

Punkt 10 beinhaltet die Regelung, dass keine Planstellenbindung für Bedienstete der Österreichischen Bundesbahnen bis zu einer Höchstzahl von 200 erforderlich ist, wenn sie zur Arbeitsleistung dem Bundesministerium für Justiz überlassen werden.

Herr Kollege Matznetter! Ansonsten fordern Sie immer Aufstockung bei den Sicher­heitskräften, Aufstockung bei den Justizkräften. Dem kommen wir nach, ich lade Sie daher ein, zuzustimmen. Wir tun es! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.33


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben in seinen Kernpunkten erläu­terte Abänderungsantrag der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Kollegen ist ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung. Er wurde außerdem gemäß § 53 der Geschäftsordnung an die Abgeordneten verteilt und wird dem Steno­graphischen Protokoll beigefügt. (Abg. Dr. Niederwieser: Wo ist der verteilt worden?)

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl-Ing. Thomas Prinzhorn und Kollegen zur Regie­rungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird (BFG-Novelle 2005) (828 der Beilagen), in der Fassung des Ausschuss­berichtes (839 der Beilagen).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Nach der bisherigen Ziffer 7 werden folgende  Ziffern 8 bis 10 neu eingefügt:

„8. Punkt 3 Absatz 10 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes 2005 (Anlage II des Bundesfinanzgesetzes 2005) lautet:

„(10) Über den im Stellenplan für das Bundesministerium für Inneres (Kapitel 11) festgesetzten Stand können im Rahmen eines Aspirantenpools bis zu 200 Personen zum Zwecke der Grundausbildung für den Exekutivdienst aufgenommen werden.

Weiters können über die oben festgesetzte Anzahl an Poolplanstellen zur Aufstockung des Aspirantenpools Planstellen aus dem Teil II/A des Kapitel 11 herangezogen


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