Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe zu dieser Regierungsvorlage, zu dieser Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2005, einen Abänderungsantrag der Kollegen Auer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Kollegen ein.
Es ist dies ein Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird (BFG-Novelle 2005) (828 der Beilagen). (Abg. Dr. Matznetter: Herr Kollege! Wie oft wird das noch geändert? Das ist ein Slalomkurs!) – Herr Kollege! Lassen Sie sich ein bisschen Zeit!
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Nach der bisherigen Ziffer 7 werden folgende Ziffern 8 bis 10 neu eingefügt; ich darf die Eckpunkte dieser Ziffern kurz erläutern.
Punkt 8 betrifft die Einrichtung eines Aspirantenpools mit 200 Planstellen für neu auszubildende Exekutivdienst-Bedienstete im Bundesministerium für Inneres zur Erhöhung der Flexibilität in der Personalbewirtschaftung bei Neuaufnahmen.
Punkt 9 betrifft die Einrichtung eines Aspirantenpools mit 100 Planstellen für neu auszubildende Justizwachebedienstete im Bundesministerium für Justiz zur Erhöhung der Flexibilität in der Personalbewirtschaftung bei Neuaufnahmen.
Punkt 10 beinhaltet die Regelung, dass keine Planstellenbindung für Bedienstete der Österreichischen Bundesbahnen bis zu einer Höchstzahl von 200 erforderlich ist, wenn sie zur Arbeitsleistung dem Bundesministerium für Justiz überlassen werden.
Herr Kollege Matznetter! Ansonsten fordern
Sie immer Aufstockung bei den Sicherheitskräften, Aufstockung bei den
Justizkräften. Dem kommen wir nach, ich lade Sie daher ein, zuzustimmen. Wir
tun es! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.33
Präsident Dipl.-Ing.
Thomas Prinzhorn: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der
Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Kollegen ist
ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung. Er wurde außerdem gemäß
§ 53 der Geschäftsordnung
an die Abgeordneten verteilt und wird dem Stenographischen Protokoll
beigefügt. (Abg. Dr. Niederwieser: Wo ist der verteilt worden?)
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Jakob Auer, Dipl-Ing. Thomas Prinzhorn und Kollegen zur Regierungsvorlage
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2005 geändert wird
(BFG-Novelle 2005) (828 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes
(839 der Beilagen).
Der
Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Nach der
bisherigen Ziffer 7 werden folgende
Ziffern 8 bis 10 neu eingefügt:
„8. Punkt 3
Absatz 10 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes 2005 (Anlage II des
Bundesfinanzgesetzes 2005) lautet:
„(10) Über den
im Stellenplan für das Bundesministerium für Inneres (Kapitel 11) festgesetzten
Stand können im Rahmen eines Aspirantenpools bis zu 200 Personen zum Zwecke der
Grundausbildung für den Exekutivdienst aufgenommen werden.
Weiters können über die oben festgesetzte Anzahl an Poolplanstellen zur Aufstockung des Aspirantenpools Planstellen aus dem Teil II/A des Kapitel 11 herangezogen