werden. Die
Einhaltung des budgetären Personalaufwandes muss dabei jederzeit sichergestellt
sein.
Im ersten
Ausbildungsjahr sind alle Bediensteten in der Grundausbildung für den Exekutivdienst,
die neu aufgenommen werden, als Vertragsbedienstete mit Sondervertrag
aufzunehmen.“
9. Im Punkt 3
des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes 2005 (Anlage II des Bundesfinanzgesetzes
2005) werden nach dem Absatz 10 folgende Absätze 11 und 12 angefügt:
„(11) Über den
im Stellenplan für das Bundesministerium für Justiz (Kapitel 30) festgesetzten
Stand können im Rahmen eines Aspirantenpools bis zu 100 Personen zum Zwecke der
Grundausbildung für den Exekutivdienst aufgenommen werden.
Weiters können
über die oben festgesetzte Anzahl an Poolplanstellen zur Aufstockung des Aspirantenpools
Planstellen aus dem Teil II/A des Kapitel 30 herangezogen werden. Die
Einhaltung des budgetären Personalaufwandes muss dabei jederzeit sichergestellt
sein.
Im ersten
Ausbildungsjahr sind alle Bediensteten in der Grundausbildung für den Exekutivdienst
(Justizwache), die neu aufgenommen werden, als Vertragsbedienstete mit
Sondervertrag aufzunehmen.
(12) Durch die
Absätze 2 bis 11 werden die Bestimmungen über die Überschreitung von
Ausgabenansätzen nicht berührt.“
10. Im Punkt 4
des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes 2005 (Anlage II des Bundesfinanzgesetzes
2005) wird in Absatz 3 folgender Satz angefügt:
„Diese
Bestimmung ist nicht anzuwenden, wenn Personen – in einer Höchstanzahl bis zu
200 - die nicht im Bundesdienst stehen, aber Bedienstete der Österreichischen
Bundesbahn (ÖBB) sind, zur Arbeitsleistung dem Bundesministerium für Justiz
überlassen werden.““
2. Die
bisherige Ziffer 8 erhält die Bezeichnung „11.“.
Begründung
Um eine
zusätzliche ausreichende und flexible Neuaufnahme von Exekutivdienst-Personal
(Polizei und Justizwache) zu ermöglichen, wird ein neuer Aspiranten - Pool für
das Bundesministerium für Inneres und Bundesministerium für Justiz
eingerichtet.
Damit werden
Planstellen für Polizisten und Justizwachebeamten frei, die ansonsten durch
Auszubildende gebunden wären. In diesem Zusammenhang wird auch das
Dienstverhältnis für neu Aufzunehmende im ersten Ausbildungsjahr auf
Vertragsbasis neu geregelt.
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau
Abgeordnete Mag. Trunk. – Bitte.
20.33
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine
aufrichtige Anteilnahme: Herr Staatssekretär allein zu Haus – ein einsames
Schicksal auf der Regierungsbank. (Abg. Neudeck: Wenn alle da
sitzen, sagt ihr, es regiert keiner!)