10 Minuten nicht überschreitet, sowie die Redezeit des Bundesministers für Finanzen, sofern diese die Dauer von 20 Minuten nicht überschreitet.
Darüber entscheidet das Hohe Haus. Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die mit dieser Redeordnung einverstanden sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen. Wir werden also so vorgehen.
Kapitel 01: Präsidentschaftskanzlei
Kapitel 02: Bundesgesetzgebung
Kapitel 03: Verfassungsgerichtshof
Kapitel 04: Verwaltungsgerichtshof
Kapitel 05: Volksanwaltschaft
Kapitel 06: Rechnungshof
Beratungsgruppe II
Kapitel 10: Bundeskanzleramt
Kapitel 13: Kunst
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zur gemeinsamen Verhandlung über die Beratungsgruppe I und die Beratungsgruppe II des Bundesvoranschlages für das Jahr 2006.
Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung liegt nicht vor.
Zum Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. Wunschredezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.
9.03
Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage, die sich beim Budget des Jahres 2006 stellt, ist: Welche Akzente, welche Schwerpunkte, welche Prioritäten setzt dieses Budget, und wie werden damit die Herausforderungen, die vor Österreich und der österreichischen Bevölkerung liegen, dabei angegangen?
Herr Bundeskanzler, Sie haben gestern wortreich darauf hingewiesen, was denn die Bundesregierung so alles unternimmt. Dabei habe ich mir die Frage gestellt: Wie ist es möglich, dass zwei so unterschiedliche Realitäten in den Ausführungen zum Vorschein kommen? – Dass Sie im Wesentlichen den Eindruck erwecken, es wäre alles in Ordnung, es werde ohnehin alles besser und das Menschenmögliche getan, dass aber auf der anderen Seite die österreichische Bevölkerung einen ganz anderen Eindruck hat? (Abg. Dr. Stummvoll: Das stimmt ja nicht! – Abg. Scheibner: Aber nur bei Ihnen in der Sektion!)
Ich würde sagen, man sollte das ganz fair betrachten. Sie sprechen zum Beispiel von einer Erhöhung der Pensionen. – Wunderbar!, denkt sich der Einzelne. Doch dann schaut sich zum Beispiel eine Pensionistin mit 738 € Pension pro Monat ihren Pensionsbescheid des Jahres 2003 an und im Vergleich dazu den Pensionsbescheid des Jahres 2005, und sie stellt fest, dass die Netto-Pensionserhöhung in zwei Jahren für sie 16 Cent betragen hat. Ich betone: 16 Cent!
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