Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 76

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aufpoliert. Und was erleben die betroffenen Bürger? – Trotz einer enormen Gewinn­ausschüttung von mehr als 40 Millionen € nur durch die Post alleine an den Finanz­minister wird das nächste Postamt zugesperrt oder die nächste Fahrt mit dem Postbus verunmöglicht. Und ein Arbeitsmarktgipfel, wie Sie ihn zum Hohn der hunderttausen­den Arbeitsplatzsuchenden ausgerechnet am „Tag der Arbeit“ veranstalten wollen, kommt viel zu spät.

Schon vor Monaten hätte dieser Arbeitsmarktgipfel stattfinden sollen, doch schon damals waren Sie vermutlich mehr mit Ihren Problemen als mit den Problemen der Bürgerinnen und Bürger beschäftigt. Daher, Herr Minister, kann ich nur eines sagen: Nehmen Sie die Aufforderung des ÖGB-Präsidenten Verzetnitsch an und berufen Sie sofort einen Gipfel gegen diese verheerende Arbeitslosigkeit ein! Wenn Sie das zu tun nicht bereit sind, dann können Sie nur eines machen: Bringen Sie Bewegung in den Stillstand dieser Regierung und treten Sie geschlossen zurück! (Beifall bei der SPÖ.)

12.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Steier. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.56.15

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass Sie uns als Opposition nichts zugestehen, dass Sie in der Regel unsere Einwürfe verdrängen, ignorieren oder vertagen. Allerdings lassen wir es uns nicht nehmen, gerade am heutigen Tag die Frage zu stellen und an Sie zu richten, in welcher Form und wie lange es Sie als Regierung noch geben wird.

In diesem Kontext stelle ich mir bildhaft vor, was Sie als F, als FPÖ, als BZÖ und vor allem als ÖVP aufführen würden, wenn wir als SPÖ Ihr Spiel spielten. Das wäre eigent­lich grundsätzlich als Fragestellung gegeben. (Abg. Großruck: Das ist aber nur Sciencefiction!)

Meine geschätzten Damen und Herren! Im Kapitel 63 des Bundesvoranschlags 2006 wie auch schon 2005 sind rund 66,3 Millionen € für Kulturbauten und Liegenschaften vorgesehen. Offen bleibt die Frage, wie hoch der Anteil der klimaschutzrelevanten Investitionen in diesem Bereich ist, und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit auch öffentliche Gebäude den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht werden. Ne­ben bereits bestehenden Energieeffizienz-Modellen wie zum Beispiel dem Contracting zur Verringerung der Energiekosten in öffentlichen Gebäuden ist auch dem Energie­usweis für Gebäude auf Grund der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2002/91/EG ganz besondere Bedeutung zuzuordnen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, hat das Europäische Parlament die Richtlinie erlassen, die seit 2003 in Kraft ist. Hintergrund dieser Richtlinie war die Überlegung, dass allein durch die Umsetzung kosteneffizienter Energiesparpotentiale der Energieverbrauch im Gebäude­bereich bis 2010 um mehr als ein Fünftel gesenkt werden kann und damit zur Er­reichung des Kyoto-Ziels beigetragen werden soll. Innerhalb von drei Jahren, also bis 4. Jänner 2006, ist die Richtlinie in allen EU-Staaten in nationales Recht umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt muss es eine Methode zur Beurteilung der Gesamt­energie­effizienz von Gebäuden geben.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, eine weitere Frage lautet, ob es gelingt, sich auf bundeseinheitliche Methoden zur Berechnung dieser Gesamtenergieeffizienz von Ge­bäuden zu einigen, also konkret, ob die Beschreibung der energetischen Effizienz


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