Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesregierung wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.
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(Beifall
bei den Grünen und der SPÖ.)
15.41
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Glawischnig eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Van der Bellen, Glawischnig, Freundinnen und Freunde betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 74 B-VG ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Van der Bellen, Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Versagung des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung gem. Art 74 B-VG
eingebracht
im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag der Abg Van der Bellen,
Freundinnen und Freunde betreffend Rücktritt der Bundesregierung
Bei
den Nationalratswahlen vom 24. 11. 02 hat die österreichische
Bevölkerung über die Zusammensetzung des Nationalrates entschieden. Dabei
erhielt die FPÖ 18 Mandate. ÖVP und FPÖ zusammen verfügten über eine
Mehrheit im Nationalrat. Die neuerliche Bildung einer schwarz-blauen
Bundesregierung kam zwar – nach den Ereignissen von Knittelfeld – für viele
(insb auch ÖVP-WählerInnen) überraschend, an ihrer demokratischen Legitimation
kann aber selbstverständlich nicht gezweifelt werden.
Hingegen
hat sich ein „Bündnis für die Zukunft Österreichs“ 2002 nicht zur Wahl gestellt.
MandatarInnen, die den FPÖ-Klub verlassen, um sich dem BZÖ anzuschliessen,
„verdanken“ ihr Mandat dem Wahlergebnis der FPÖ vom November 2002.
Das
Regierungsübereinkommen, das Grundlage der derzeitigen Bundesregierung ist,
wurde zwischen ÖVP und FPÖ geschlossen. Diese beiden Parteien verfügen seit gestern
über keine Mehrheit im Nationalrat. Die AntragstellerInnen fordern daher den
Rücktritt der derzeitigen Bundesregierung, damit nach Abhaltung von Neuwahlen
eine neue Regierung gebildet werden kann, die auch durch die Wahlentscheidung
der ÖsterreicherInnen demokratisch legitimiert ist.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Der
Bundesregierung wird im Sinne des Art 74 B-VG das Vertrauen versagt.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Im Übrigen ist dazu von mehreren Seiten namentliche Abstimmung verlangt worden, die auch entsprechend durchgeführt werden wird.