Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 122

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesregierung wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.

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(Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

15.41


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Glawischnig eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Van der Bellen, Glawischnig, Freundinnen und Freunde betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 74 B-VG ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Van der Bellen, Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung gem. Art 74 B-VG

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag der Abg Van der Bellen, Freundinnen und Freunde betreffend Rücktritt der Bundesregierung

Bei den Nationalratswahlen vom 24. 11. 02 hat die österreichische Bevölkerung über die Zusammensetzung des Nationalrates entschieden. Dabei erhielt die FPÖ 18 Man­date. ÖVP und FPÖ zusammen verfügten über eine Mehrheit im Nationalrat. Die neuerliche Bildung einer schwarz-blauen Bundesregierung kam zwar – nach den Ereignissen von Knittelfeld – für viele (insb auch ÖVP-WählerInnen) überraschend, an ihrer demokratischen Legitimation kann aber selbstverständlich nicht gezweifelt werden.

Hingegen hat sich ein „Bündnis für die Zukunft Österreichs“ 2002 nicht zur Wahl ge­stellt. MandatarInnen, die den FPÖ-Klub verlassen, um sich dem BZÖ anzuschliessen, „verdanken“ ihr Mandat dem Wahlergebnis der FPÖ vom November 2002.

Das Regierungsübereinkommen, das Grundlage der derzeitigen Bundesregierung ist, wurde zwischen ÖVP und FPÖ geschlossen. Diese beiden Parteien verfügen seit gestern über keine Mehrheit im Nationalrat. Die AntragstellerInnen fordern daher den Rücktritt der derzeitigen Bundesregierung, damit nach Abhaltung von Neuwahlen eine neue Regierung gebildet werden kann, die auch durch die Wahlentscheidung der ÖsterreicherInnen demokratisch legitimiert ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesregierung wird im Sinne des Art 74 B-VG das Vertrauen versagt.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Im Übrigen ist dazu von mehreren Seiten namentliche Abstimmung verlangt worden, die auch entsprechend durchgeführt werden wird.

 


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