Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 182

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Königsberger-Ludwig dreht sich zur Regierungsbank um und überreicht Bundes­ministerin Prokop ein Schriftstück.)

19.22


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


19.22.30

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Am 27. Jänner dieses Jahres hat die Zivildienstreform-Kommission ihren Bericht samt Empfehlungen verabschiedet. In aller Kürze drei wesentliche Punkte, um die es in der Diskussion über diese Reform gegangen ist.

Die Zivildienstreform-Kommission schlägt vor, den Zivildienst von 12 auf 9 Monate zu verkürzen, plus eine freiwillige Option, ihn um drei Monate zu verlängern. (Abg. Dr. Niederwieser: Viel zu lange! Das ist keine Gleichstellung mit dem Wehrdienst!) Warum! Was sind die wesentlichen Gründe dafür? Diese möchte ich jetzt kurz anfüh­ren.

Es ist rein von der Zahl her von heute auf morgen nichts anderes möglich. Wir hatten im Jahr 2004 rund 10 000 Zivildiener. Wenn wir den Zivildienst auf sechs Monate ver­kürzen würden, dann bräuchten wir die doppelte Anzahl von Zivildienern.

Wir haben nur rund 36 000 Taugliche. 2005: 36 091, 2006: 37 108, 2015: 33 683. Das ist hochgerechnet. Wir brauchen die allgemeine Wehrpflicht, damit wir auch am Zivil­dienst festhalten können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Murauer: So ist es!)

Das Bundesheer sagt ganz klar – auch in der Reformkommission ist das gesagt worden –, dass mindestens 25 000 taugliche Männer benötigt werden. Erklären Sie mir jetzt, meine Damen und Herren von der SPÖ, wie das möglich sein soll! Müssen wir Jungmänner importieren, damit wir unseren Präsenzdienst und den Zivildienst, der notwendig ist – wir bekennen uns dazu! – aufrecht erhalten können? (Abg. Dr. Nieder­wieser: Ist das ein Vorschlag?) Das heißt also, das ist von heute auf morgen nicht möglich.

Der Vorschlag der Zivildienstreform-Kommission, den Zivildienst auf neun Monate zu verkürzen, bringt auch eine Mehrzahl an Zivildienern mit sich, nämlich 3 266. Das ist alles genau berechnet. Das heißt, es wird ohnehin nicht leicht sein, von heute auf morgen die zusätzliche Anzahl an Zivildienern bereitzustellen.

Weiters haben internationale Vergleiche gezeigt, dass nur eine schrittweise Umstellung zu guten Ergebnissen in diesen Bereichen führt. Die Zivildienstreform-Kommission empfiehlt, nach einer Einstiegsphase von drei Jahren einen Bericht über die Auswir­kungen des neuen Systems und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur Weiter­entwicklung des Zivildienstes zu erstellen. – Ich glaube, dass das ein guter Vorschlag ist.

Der zweite Punkt, der auch mit dem Finanziellen zusammenhängt, sind die Attraktivie­rungsmaßnahmen; das hat auch die Frau Kollegin Haidlmayr angesprochen. Dabei geht es um die Pauschalvergütung und um das Verpflegsgeld. (Abg. Dr. Niederwie­ser: Das ist zu wenig!)

Die Pauschalvergütung ist in dem Vorschlag der Zivildienstreform-Kommission gere­gelt, meine sehr geschätzten Damen und Herren. Da steht drinnen – ich zitiere –:

„Es ist dabei grundsätzlich ein gleiches Attraktivitätsniveau zwischen Zivil- und Prä­senzdienst anzustreben, zum Beispiel bei der Grundvergütung, die derzeit 256 € beträgt.“

 


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