Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 69

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Sie die Leistungen von Müttern, die sich mehrere Jahre ausschließlich der Kinder­erziehung widmen, nicht als wichtig für die Gesellschaft anerkennen wollen – oder aus ideologischen Gründen nicht dürfen. (Abg. Heinisch-Hosek: Das stimmt nicht! Abg. Königsberger-Ludwig: Das ist eine Unterstellung!)

Wahl- beziehungsweise Entscheidungsfreiheit in der Familienarbeit ist in Ihren ideolo­gischen Mustern einfach nicht vorgesehen. (Abg. Königsberger-Ludwig: Wieso wis­sen Sie das?)

Den Hausfrauen, den Studentinnen, den Bäuerinnen und den Unternehmerinnen gön­nen Sie bis heute noch kein Kinderbetreuungsgeld. – Unsere Politik ist eine andere, und das ist gut für das Land! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dennoch kommt die außerschulische, außerhäusliche Kinderbetreuung nicht zu kurz: 700 000 € gibt es in diesem und auch im nächsten Jahr für besonders innovative Kinderbetreuungsprojekte – durchaus gemeinde- und länderübergreifend. Diese Politik dieser Regierung gibt Möglichkeiten und Chancen, die wir je nach Bedarf nutzen können. – Das ist echte Wahlfreiheit!

Dies und vieles andere zeigt ganz deutlich, dass wir die Familien nicht im Stich lassen und Unterstützung dort gewähren, wo sie die Familien am dringendsten brauchen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schopf. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.32.15

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Auf der Galerie befindet sich eine große Abordnung des Pen­sionistenverbandes Zwettl. – Herzlich willkommen im Parlament! (Allgemeiner Beifall.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich mit der Thematik der Besteuerung der Unfallrenten auseinander setzen. Ich denke, das war eine der unsozialsten Maß­nahmen, die diese Regierung im Jahr 2000 beschlossen hat. Sie ist im Jahr 2001 in Kraft getreten. (Abg. Ellmauer: Finanzminister Lacina hat das 1994 schon gemacht!)

Meine Damen und Herren! Es wurde vor allem von der ÖVP und von den Freiheitlichen beschlossen, jene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einer Steuer zu belasten, die bei Ausübung ihrer Arbeit leider einen schweren Arbeitsunfall erlitten oder sich eine Berufskrankheit zugezogen haben. (Abg. Ellmauer: 1994 Lacina! Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.)

Meine Damen und Herren! Herr Mittermaier! (Abg. Dr. Mitterlehner: Mitterlehner! So unpräzise sind Sie!) Über 73 000 Kolleginnen und Kollegen waren betroffen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Wann war das?) In Oberösterreich – in unserem Bundesland – wur­de letztendlich über 14 000 Unfallrentnern diese Steuer auferlegt. (Abg. Ellmauer: Das wurde unter Lacina eingeführt! Abg. Dr. Mitterlehner: Weil sie Lacina eingeführt hat! Abg. Ellmauer: Das weiß er nicht mehr!)

Wir müssen wissen, dass es viele Kolleginnen und Kollegen gegeben hat, die auf Grund eines Unfalls ein Einkommen in Form einer Unfallrente von 375 € bezogen. – Und denen wurde dann diese Steuer auferlegt. Viele Arbeitnehmer und Arbeit­nehmerinnen sind auf Grund eines Unfalls oder auf Grund einer Berufskrankheit be­son­ders betroffen, müssen den Job wechseln und müssen durch diesen Jobwechsel auch im Bereich des Einkommens Verluste hinnehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Glück hat der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz aufgehoben, und amtswegig musste die Steuer für die Jahre 2001 und


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