Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 70

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2002 zurückbezahlt werden. – Leider nicht für das Jahr 2003. Gott sei Dank existiert diese Steuer aber bekanntlich seit Jänner 2004 nicht mehr.

Frau Minister, ich habe Sie bereits im Ausschuss aufgefordert, und ich tue das auch jetzt ganz bewusst bei dieser Sitzung: Frau Minister! Sorgen Sie dafür, dass die Unfallrentner – und ich spreche hier im Namen dieser Unfallrentner! – die Steuer für das Jahr 2003 ebenfalls amtswegig zurückbekommen! – Ich danke dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

12.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Riener zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.34.55

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zur Kollegin Lapp möchte ich noch Folgendes sagen: Ich als Sozialarbeiterin in einer Bezirkshauptmannschaft habe immer sehr gut mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Bundessozialamt zusam­mengearbeitet. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)

Es muss jedoch klar sein, wer wofür zuständig ist, um Aufgaben dort durchführen zu lassen, wo sie zum Wohle der Betroffenen am effizientesten durchgeführt werden. Eines ist schon klar: die Bezirkshauptmannschaften sind dem Bürger näher. Wenn Sie glauben, dass die Bundessozialämter deshalb gefährdet sind, weil dort hauptsächlich sozialdemokratische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, kann ich nur sagen: Wie der Schelm denkt, so ist er. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. Abg. Silhavy: Das kann man ja nur Ihnen unterstellen!)

Doch nun zu etwas wirklich Wichtigem: Nach nunmehr zwölf Jahren wurde im Jän­ner 2005 das Pflegegeld um 2 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass wir in Österreich auf Grund dieser Maßnahme künftig um 33 Millionen € mehr beim Pflegegeld ausgeben werden. Wenn man die Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher hinsichtlich der Pflege­stufen zwischen 1997 und 2005 vergleicht, so sieht man, dass die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher der unteren Stufen – bis auf Stufe 1 – abgenommen haben, es aber bei der Stufe 5 zu einer Verdoppelung und bei der Stufe 6 zu einer Verdreifachung gekommen ist.

Zieht man nun in Betracht, dass rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause von den Angehörigen gepflegt werden, so sind alle Maßnahmen, die Angehörige in ihrer Pflegetätigkeit unterstützen – ob finanziell, physisch oder psychisch –, gute Inves­titionen.

Es sind auch die Länder aufgerufen, bei den ambulanten Leistungen ihre Pflicht zu erfüllen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es derzeit unter den Versicherungs­trägern und unter den Bundesländern zu sehr unterschiedlichen Pflegegeldeinstufun­gen kommt. Wünschenswert wäre das Einbeziehen von Pflegesachverständigen bei der Bewertung der Einstufung. Ich weiß, dass es bereits ein Pilotprojekt gibt, und bin schon gespannt darauf, wie die diesbezügliche Evaluierung aussieht.

Frau Bundesministerin, Folgendes liegt mir noch am Herzen: Wenn wir in dem Monat, in dem der Bezug des Pflegegeldes endet – und das ist meist im Fall des Todes –, dieses aliquot auszahlen, so wäre es zu überdenken, auch zu Beginn des Pflege­geldbezuges eine Aliquotierung ab dem Tag der Antragstellung einzuführen.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich bin davon überzeugt, dass Sie dieser Frage ernsthaft nachgehen werden. Obwohl immer wieder Nachjustierungen im Sozialbereich notwendig sind, bin ich aber auch davon überzeugt, dass diese Regierung von ÖVP


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