2002 zurückbezahlt werden. – Leider nicht für das Jahr 2003. Gott sei Dank existiert diese Steuer aber bekanntlich seit Jänner 2004 nicht mehr.
Frau Minister, ich habe Sie bereits im
Ausschuss aufgefordert, und ich tue das auch jetzt ganz bewusst bei dieser
Sitzung: Frau Minister! Sorgen Sie dafür, dass die Unfallrentner – und ich
spreche hier im Namen dieser Unfallrentner! – die Steuer für das
Jahr 2003 ebenfalls amtswegig zurückbekommen! – Ich danke dafür. (Beifall
bei der SPÖ.)
12.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Riener zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
12.34
Abgeordnete
Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zur
Kollegin Lapp möchte ich noch Folgendes sagen: Ich als Sozialarbeiterin in
einer Bezirkshauptmannschaft habe immer sehr gut mit Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern vom Bundessozialamt zusammengearbeitet. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.)
Es muss jedoch klar sein, wer wofür
zuständig ist, um Aufgaben dort durchführen zu lassen, wo sie zum Wohle der
Betroffenen am effizientesten durchgeführt werden. Eines ist schon klar: die
Bezirkshauptmannschaften sind dem Bürger näher. Wenn Sie glauben, dass die Bundessozialämter deshalb gefährdet
sind, weil dort hauptsächlich sozialdemokratische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt sind, kann ich nur sagen: Wie der Schelm denkt, so ist
er. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy:
Das kann man ja nur Ihnen
unterstellen!)
Doch nun zu etwas wirklich Wichtigem: Nach nunmehr zwölf Jahren wurde im Jänner 2005 das Pflegegeld um 2 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass wir in Österreich auf Grund dieser Maßnahme künftig um 33 Millionen € mehr beim Pflegegeld ausgeben werden. Wenn man die Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher hinsichtlich der Pflegestufen zwischen 1997 und 2005 vergleicht, so sieht man, dass die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher der unteren Stufen – bis auf Stufe 1 – abgenommen haben, es aber bei der Stufe 5 zu einer Verdoppelung und bei der Stufe 6 zu einer Verdreifachung gekommen ist.
Zieht man nun in Betracht, dass rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause von den Angehörigen gepflegt werden, so sind alle Maßnahmen, die Angehörige in ihrer Pflegetätigkeit unterstützen – ob finanziell, physisch oder psychisch –, gute Investitionen.
Es sind auch die Länder aufgerufen, bei den ambulanten Leistungen ihre Pflicht zu erfüllen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es derzeit unter den Versicherungsträgern und unter den Bundesländern zu sehr unterschiedlichen Pflegegeldeinstufungen kommt. Wünschenswert wäre das Einbeziehen von Pflegesachverständigen bei der Bewertung der Einstufung. Ich weiß, dass es bereits ein Pilotprojekt gibt, und bin schon gespannt darauf, wie die diesbezügliche Evaluierung aussieht.
Frau Bundesministerin, Folgendes liegt mir noch am Herzen: Wenn wir in dem Monat, in dem der Bezug des Pflegegeldes endet – und das ist meist im Fall des Todes –, dieses aliquot auszahlen, so wäre es zu überdenken, auch zu Beginn des Pflegegeldbezuges eine Aliquotierung ab dem Tag der Antragstellung einzuführen.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich bin davon überzeugt, dass Sie dieser Frage ernsthaft nachgehen werden. Obwohl immer wieder Nachjustierungen im Sozialbereich notwendig sind, bin ich aber auch davon überzeugt, dass diese Regierung von ÖVP