und
Freiheitlichen Österreich gut tut. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen. – Abg. Silhavy:
Welche Freiheitlichen, Frau Kollegin?)
12.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
12.37
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Wenn Sie, Frau Kollegin Riener, nach Ihrem Exkurs zu den Bundessozialämtern meinen, Sie kämen jetzt zu etwas wirklich Wichtigem, dann heißt das, die Arbeit der Leute im Bundessozialamt ist nicht wichtig. (Abg. Schöls: Ihre Farbenlehre ist unwesentlich!) Das werde ich die Leute dort wissen lassen, und das wird ihnen sicher nicht gefallen, Frau Kollegin!
Ich bleibe aber bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen: Ich denke, wir sind uns darin einig, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Sie brauchen besonderen Schutz, aber auch politisch besonders schnelle Entscheidungen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation.
Gerade die lange Geschichte des Behindertengleichstellungsgesetzes hat den Kollegen Haupt heute vielleicht besonders laut darüber reden – oder schreien, wie eine Kollegin vorhin schon gemeint hat – lassen, weil es einfach nicht sehr rühmlich ist, dass dieses Gesetz – überhaupt in der Form, wie es jetzt vorliegt – in seiner Entstehungsgeschichte so lange gebraucht hat.
Ich darf nur an einen durchaus ambitionierten Vorentwurf dieses Behindertengleichstellungsgesetzes erinnern, der ziemlich abgesteckt, pardon, abgespeckt wurde – abgesteckt wurden wahrscheinlich die Inhalte, besonders von der ÖVP, denn da konnten sich die Freiheitlichen nicht durchsetzen – zu einer wirklich skelettierten Regierungsvorlage, die uns nun vorliegt.
Dass es dreimal in den Ministerrat gelangt und wieder herausgekommen ist, spricht auch nicht gerade dafür, dass dieses Gesetz die Lebenssituation dieser Menschen zu verbessern hilft.
Ich möchte ganz kurz noch unsere drei Hauptkritikpunkte erwähnen: Der Bereich der Bildung ist völlig ausgespart. Es wird überhaupt nicht erwähnt, ob vorschulische Integration und schulische Integration behinderter Kinder oder Integration im Berufsleben Themen sind. – Das alles fehlt nämlich.
Es ist auch
beschämend, dass in diesem Behindertengleichstellungsgesetz Fristen für den
Abbau von Barrieren bis 2015 möglich sind. Da kann ja bis 2015 jeder so bauen,
wie er will, nämlich nicht barrierefrei! (Abg. Mag. Donnerbauer: Die Sozialminister waren
ja seit Jahren sozialistisch! 30 Jahre sozialistische Sozialminister!)
Die Möglichkeit der Verbandsklage, Herr Kollege, ist auch nur sehr eingeschränkt gegeben. ÖAR kann, wenn vorher der Bundesbehindertenbeirat angerufen wurde, eine Verbandsklage einbringen. Der tagt aber sehr selten, das wissen Sie genauso gut wie ich.
Die letzte
Frage, die mir bleibt: Wo ist ein Budgetansatz für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
vorgesehen? Ist es Ihnen so wenig wichtig, dass nicht einmal im Budget zumindest
ein paar Euro dafür vorgesehen sind? – Ich weiß es nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
12.40