Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 71

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und Freiheitlichen Österreich gut tut. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. Abg. Silhavy: Welche Freiheitlichen, Frau Kollegin?)

12.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.37.54

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Herr Staatssekretär! Wenn Sie, Frau Kollegin Riener, nach Ihrem Exkurs zu den Bundessozialämtern meinen, Sie kämen jetzt zu etwas wirklich Wichtigem, dann heißt das, die Arbeit der Leute im Bundessozialamt ist nicht wichtig. (Abg. Schöls: Ihre Far­benlehre ist unwesentlich!) Das werde ich die Leute dort wissen lassen, und das wird ihnen sicher nicht gefallen, Frau Kollegin!

Ich bleibe aber bei Menschen mit besonderen Bedürfnissen: Ich denke, wir sind uns darin einig, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Sie brauchen besonderen Schutz, aber auch politisch besonders schnelle Entscheidungen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation.

Gerade die lange Geschichte des Behindertengleichstellungsgesetzes hat den Kolle­gen Haupt heute vielleicht besonders laut darüber reden – oder schreien, wie eine Kollegin vorhin schon gemeint hat – lassen, weil es einfach nicht sehr rühmlich ist, dass dieses Gesetz – überhaupt in der Form, wie es jetzt vorliegt – in seiner Entste­hungsgeschichte so lange gebraucht hat.

Ich darf nur an einen durchaus ambitionierten Vorentwurf dieses Behinderten­gleich­stellungs­gesetzes erinnern, der ziemlich abgesteckt, pardon, abgespeckt wurde – ab­gesteckt wurden wahrscheinlich die Inhalte, besonders von der ÖVP, denn da konnten sich die Freiheitlichen nicht durchsetzen – zu einer wirklich skelettierten Regierungs­vorlage, die uns nun vorliegt.

Dass es dreimal in den Ministerrat gelangt und wieder herausgekommen ist, spricht auch nicht gerade dafür, dass dieses Gesetz die Lebenssituation dieser Menschen zu verbessern hilft.

Ich möchte ganz kurz noch unsere drei Hauptkritikpunkte erwähnen: Der Bereich der Bildung ist völlig ausgespart. Es wird überhaupt nicht erwähnt, ob vorschulische Inte­gration und schulische Integration behinderter Kinder oder Integration im Berufsleben Themen sind. – Das alles fehlt nämlich.

Es ist auch beschämend, dass in diesem Behindertengleichstellungsgesetz Fristen für den Abbau von Barrieren bis 2015 möglich sind. Da kann ja bis 2015 jeder so bauen, wie er will, nämlich nicht barrierefrei! (Abg. Mag. Donnerbauer: Die Sozialminister waren ja seit Jahren sozialistisch! 30 Jahre sozialistische Sozialminister!)

Die Möglichkeit der Verbandsklage, Herr Kollege, ist auch nur sehr eingeschränkt gegeben. ÖAR kann, wenn vorher der Bundesbehindertenbeirat angerufen wurde, eine Verbandsklage einbringen. Der tagt aber sehr selten, das wissen Sie genauso gut wie ich.

Die letzte Frage, die mir bleibt: Wo ist ein Budgetansatz für die Umsetzung des Be­hindertengleichstellungsgesetzes vorgesehen? Ist es Ihnen so wenig wichtig, dass nicht einmal im Budget zumindest ein paar Euro dafür vorgesehen sind? – Ich weiß es nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

12.40

 


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