Die durch dieses Budget gelegten Grundlagen verschlechtern die Position unseres Landes. Es wäre daher in den nächsten Monaten eine Chance – angesichts von Wifo-Prognosen, die bereits von höherer Arbeitslosigkeit ausgehen, von den Budgetrisken, die im Bericht der Kommission sowohl was die Gruppenbesteuerung betrifft, nachzulesen auf Seite 79, als auch insgesamt in der Einschätzung der Entwicklung der Arbeitslosigkeit gesehen werden – und es wäre notwendig gewesen und ist notwendig, mit diesem Bericht, so wie er heute vorliegt, zurück an den Start zu gehen.
Daher erlauben wir uns, die grüne Fraktion
und wir, den Antrag zu stellen, mit diesem, nennen wir es einmal so,
Leerformel-Budget – nämlich einem ausgefüllten, damit man halt ein Budget
hat – das Vernünftigste zu tun: Zurück in den Ausschuss damit, und die nächsten Monate nützen,
um auf Basis der Prognosen des Sommers ein neues Budget zu erstellen, das die
Arbeitslosigkeit bekämpft, in die Zukunft investiert und für eine Finanzpolitik
sorgt, durch die unser Pro-Kopf-Einkommen im Benchmark der Europäischen Union
ansteigt – und nicht fällt, so wie es in den letzten fünf Jahren der Fall
war! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der Grünen.)
14.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Matznetter soeben verlesene Antrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verweisung des Berichtes des Budgetausschusses über das Bundesfinanzgesetz 2006, 830/840 der Beilagen, nochmals an den Budgetausschuss im Sinne von § 73 Abs. 3 Z 2 GOG ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Mag. Kogler, Dr.
Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verweisung des Berichtes des
Budgetausschusses über das Bundesfinanzgesetz 2006
(830/840 d. B.) nochmals an den Budgetausschuss im Sinne des
§ 73 Abs. 3 Z 2 GOG
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
den Antrag, die gesamte Vorlage im Bericht des Budgetausschusses über das
Bundesfinanzgesetz 2006 (830/840 d. B.) nochmals an den
Budgetausschuss zu verweisen.
Begründung:
Grassers
Entwurf für einen Bundesvoranschlag 2006 muß ernsthaft bezweifelt werden, da
die Budgetannahmen veraltet bzw. falsch sind. Eine Rückverweisung an den Budgetausschuß
und eine seriöse Vorlage, die auf einer aktuellen Datenbasis beruht sollte im
Herbst 2005 erfolgen. Die in der Budgetrede angekündigten Schwerpunkte,
wie die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, mehr Investitionen in Bildung,
Forschung und Entwicklung, sollten dann auch tatsächlich im Zahlenwerk ihren
Niederschlag finden.
Das
Budget 2006 ist das letzte Budget, das vor der nächsten Nationalratswahl
verhandelt wird. Es wurde bereits im Herbst 2004 de facto beschlossen und
seither nicht mehr geändert. es ist unernst, wenn man unaktuelle Zahlen
verwendet, ein unangepasstes Budget erstellt, keine Rücksicht auf die
Wirtschaftslage nimmt und im Blindflug nach dem Prinzip Hoffnung agiert.
Grasser lobt sich selbst für ein Budget 2006, dessen Zahlen jetzt schon nicht mehr stimmen, weil sie auf einer Datenbasis des Jahres 2004 beruhen. In der letzten Wifo-