Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 109

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Die durch dieses Budget gelegten Grundlagen verschlechtern die Position unseres Landes. Es wäre daher in den nächsten Monaten eine Chance – angesichts von Wifo-Prognosen, die bereits von höherer Arbeitslosigkeit ausgehen, von den Budgetrisken, die im Bericht der Kommission sowohl was die Gruppenbesteuerung betrifft, nach­zulesen auf Seite 79, als auch insgesamt in der Einschätzung der Entwicklung der Arbeitslosigkeit gesehen werden – und es wäre notwendig gewesen und ist notwendig, mit diesem Bericht, so wie er heute vorliegt, zurück an den Start zu gehen.

Daher erlauben wir uns, die grüne Fraktion und wir, den Antrag zu stellen, mit diesem, nennen wir es einmal so, Leerformel-Budget – nämlich einem ausgefüllten, damit man halt ein Budget hat – das Vernünftigste zu tun: Zurück in den Ausschuss damit, und die nächsten Monate nützen, um auf Basis der Prognosen des Sommers ein neues Budget zu erstellen, das die Arbeitslosigkeit bekämpft, in die Zukunft investiert und für eine Finanzpolitik sorgt, durch die unser Pro-Kopf-Einkommen im Benchmark der Euro­päischen Union ansteigt – und nicht fällt, so wie es in den letzten fünf Jahren der Fall war! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.53


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Matznetter soeben verlesene Antrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Verweisung des Berichtes des Budgetausschusses über das Bun­desfinanzgesetz 2006, 830/840 der Beilagen, nochmals an den Budgetausschuss im Sinne von § 73 Abs. 3 Z 2 GOG ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Mag. Kogler, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verweisung des Berichtes des Budgetausschusses über das Bundesfinanzgesetz 2006 (830/840 d. B.) nochmals an den Budgetausschuss im Sinne des § 73 Abs. 3 Z 2 GOG

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, die gesamte Vorlage im Bericht des Budgetausschusses über das Bundesfinanzgesetz 2006 (830/840 d. B.) nochmals an den Budgetausschuss zu verweisen.

Begründung:

Grassers Entwurf für einen Bundesvoranschlag 2006 muß ernsthaft bezweifelt werden, da die Budgetannahmen veraltet bzw. falsch sind. Eine Rückverweisung an den Bud­getausschuß und eine seriöse Vorlage, die auf einer aktuellen Datenbasis beruht sollte im Herbst 2005 erfolgen. Die in der Budgetrede angekündigten Schwerpunkte, wie die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, mehr Investitionen in Bildung, Forschung und Ent­wicklung, sollten dann auch tatsächlich im Zahlenwerk ihren Niederschlag finden.

Das Budget 2006 ist das letzte Budget, das vor der nächsten Nationalratswahl ver­handelt wird. Es wurde bereits im Herbst 2004 de facto beschlossen und seither nicht mehr geändert. es ist unernst, wenn man unaktuelle Zahlen verwendet, ein unan­ge­passtes Budget erstellt, keine Rücksicht auf die Wirtschaftslage nimmt und im Blindflug nach dem Prinzip Hoffnung agiert.

Grasser lobt sich selbst für ein Budget 2006, dessen Zahlen jetzt schon nicht mehr stimmen, weil sie auf einer Datenbasis des Jahres 2004 beruhen. In der letzten Wifo-


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