Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 114

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In den nächsten Monaten treten zudem Bestimmungen wie das Mitführen bzw. Tragen von reflektierender Warnkleidung im Pannenfall auf Autobahn- und Freilandstraßen ab 1. Mai 2005 oder das Vormerksystem für Hochrisikolenker mit 1. Juli 2005 in Kraft.

Vergangenen Dienstag wurde im Ministerrat eine StVO-Novelle beschlossen, die u.a. die gesetzliche Möglichkeit zur Einführung von Alkohol- und Drogenvortestgeräten im Straßenverkehr vorsieht.

Zur weiteren Hebung der Verkehrssicherheit stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG NR folgenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat unterstützt sämtliche Maßnahmen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie zur Hebung der Verkehrssicherheit. Damit es in Zukunft zu einer weiteren Senkung der Unfallzahlen sowie der Zahl der Verletzten und Toten im Straßenverkehr kommt, sind sowohl gesetzesändernde als auch bewusstseinsbildende Maßnahmen vorzusehen.

Der Bundesminister für Innovation, Technologie und Verkehr wird ersucht, den ein­geschlagenen Weg und bereits in Kraft getretene Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit wie Section Control und Verkehrsbeeinflussungsanlagen weiter auszubauen. Das Vormerksystem für Hochrisikolenker soll nach angemessener Frist einer Evaluierung unterzogen werden.

Ferner ist die Einrichtung einer intermodalen Unfalluntersuchungsstelle sowie die ver­stärkte Unfallursachenforschung zu betreiben. In Zusammenarbeit mit dem Bundes­ministerium für Inneres soll es darüber hinaus zu einer Verstärkung der Verkehrs­kontrollen kommen.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantrag­steller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Wittauer als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort.

Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit, Herr Abgeordneter, nicht mehr als 20 Minuten betragen. – Bitte. (Abg. Gradwohl – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Wittauer –: 160 für mehr Verkehrssicherheit! Und das in Orange!)

 


15.00.18

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Regierungs­mit­glieder! Hohes Haus! Warum Verkehrssicherheit? Warum eine Dringliche? (Abg. Dr. Gla­wischnig: Das ist eine gute Frage!) – Jeder weiß, wie viele Verkehrstote jedes Jahr auf den Straßen zu beklagen sind. Verkehrssicherheit ist ein wesentliches The­ma! – Ich weiß, meine Damen und Herren von der Opposition, dass Sie sich in den letzten Tagen unserer Fraktion gewidmet haben, der freiheitlichen Fraktion (Abg. Dr. Glawischnig: Das werden wir auch heute tun!), aber wir versuchen, in der Regierung die tatsächlich wichtigen Themen anzugehen und sie auch als wichtige


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