In den nächsten Monaten treten zudem
Bestimmungen wie das Mitführen bzw. Tragen von reflektierender Warnkleidung im
Pannenfall auf Autobahn- und Freilandstraßen ab 1. Mai 2005 oder das
Vormerksystem für Hochrisikolenker mit 1. Juli 2005 in Kraft.
Vergangenen
Dienstag wurde im Ministerrat eine StVO-Novelle beschlossen, die u.a. die
gesetzliche Möglichkeit zur Einführung von Alkohol- und Drogenvortestgeräten im
Straßenverkehr vorsieht.
Zur weiteren Hebung der Verkehrssicherheit
stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG NR folgenden
Dringlichen Antrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Der Nationalrat unterstützt
sämtliche Maßnahmen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie
zur Hebung der Verkehrssicherheit. Damit es in Zukunft zu einer weiteren
Senkung der Unfallzahlen sowie der Zahl der Verletzten und Toten im
Straßenverkehr kommt, sind sowohl gesetzesändernde als auch
bewusstseinsbildende Maßnahmen vorzusehen.
Der Bundesminister für Innovation, Technologie und
Verkehr wird ersucht, den eingeschlagenen Weg und bereits in Kraft getretene
Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit wie Section Control und
Verkehrsbeeinflussungsanlagen weiter auszubauen. Das Vormerksystem für
Hochrisikolenker soll nach angemessener Frist einer Evaluierung unterzogen
werden.
Ferner ist die Einrichtung einer intermodalen
Unfalluntersuchungsstelle sowie die verstärkte Unfallursachenforschung zu
betreiben. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres soll es
darüber hinaus zu einer Verstärkung der Verkehrskontrollen kommen.“
In
formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a
Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühest möglichen Zeitpunkt zu
behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu
geben.
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Wittauer als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort.
Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit, Herr Abgeordneter, nicht mehr als 20 Minuten betragen. – Bitte. (Abg. Gradwohl – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Wittauer –: 160 für mehr Verkehrssicherheit! Und das in Orange!)
15.00
Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Warum Verkehrssicherheit? Warum eine Dringliche? (Abg. Dr. Glawischnig: Das ist eine gute Frage!) – Jeder weiß, wie viele Verkehrstote jedes Jahr auf den Straßen zu beklagen sind. Verkehrssicherheit ist ein wesentliches Thema! – Ich weiß, meine Damen und Herren von der Opposition, dass Sie sich in den letzten Tagen unserer Fraktion gewidmet haben, der freiheitlichen Fraktion (Abg. Dr. Glawischnig: Das werden wir auch heute tun!), aber wir versuchen, in der Regierung die tatsächlich wichtigen Themen anzugehen und sie auch als wichtige