Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 849 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht.
Daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz nicht zugestimmt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich
diesem Antrag anschließen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig,
und damit ist dieser Antrag angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 850 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Marialuise Mittermüller wird festgestellt, dass die inkriminierte Handlung zu einem Zeitpunkt begangen worden ist, zu dem die Beschuldigte kein Mandat innehatte.
Daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Marialuise Mittermüller zugestimmt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich
diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig,
und damit ist dieser Antrag angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsidentin Mag.
Barbara Prammer: Ich weise den Antrag 588/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich auf Grund eines Verlangens auf Sondersitzung für Dienstag, den 12. April 2005, 12 Uhr, ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 19.17 Uhr
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