Justizausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Justiz
betreffend Jahresvorschau 2005 auf der Grundlage des Legislativ- und
Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2005 sowie des operativen
Jahresprogramms des Rates für 2005 (III-144 d.B.).
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Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters gebe ich bekannt, dass eine Anfragebeantwortung des Präsidenten, 29/ABPR, eingelangt ist.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Dr. Andreas Khol: Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die am Beginn der Sitzung eingebrachte schriftliche Anfrage 2873/J der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „BZÖ-Regierungsbeteiligung verstärkt die Handlungsunfähigkeit und Instabilität der Regierung und zementiert den politischen Stillstand“ dringlich zu behandeln.
Die Durchführung der Dringlichen Anfrage wird gemäß dem Geschäftsordnungsgesetz in drei Stunden, also um 15 Uhr erfolgen.
Bis dahin unterbreche ich die Sitzung.
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(Die Sitzung wird um 12.02 Uhr unterbrochen
und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Dr. Andreas Khol: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen
und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend: BZÖ-Regierungsbeteiligung
verstärkt die Handlungsunfähigkeit und Instabilität der Regierung und
zementiert den politischen Stillstand (2873/J)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2873/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die
Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Am
Montag, dem 4. April 2005, gab die FPÖ-Spitze ihren Austritt aus der FPÖ und
die Gründung des BZÖ bekannt. Gleichzeitig wurde angekündigt, auch mit dem BZÖ
die Regierungskoalition mit der ÖVP fortsetzen zu wollen, was von Bundeskanzler
Schüssel bedenkenlos akzeptiert wurde. Es handelt sich dabei um Vorgänge, die
einmalig in der Geschichte der 2. Republik sind und die sowohl massive
politische, wie auch rechtliche Konsequenzen haben.