Beispiel Kollegin Langthaler, die ja immer EU-kritisch war. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Bei uns gibt es das sehr wohl noch, dass es zu diesen Themen unterschiedliche Meinungen gibt.
Ich sage es Ihnen
noch einmal, damit es auch für Sie klar wird. Wir Freiheitliche sagen ja zu
einer Europäischen Verfassung, wir sagen aber auch ja zu einer europäischen
Volksabstimmung, und wir sagen ja zur
Klärung der rechtlichen Frage „Ist eine Volksabstimmung zwingend notwendig?“
durch den Verfassungsgerichtshof. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Es
muss ja wohl auch möglich sein, dass diese Frage vom Verfassungsgerichtshof
zwingend geklärt wird. (Abg. Dr. Van der Bellen: ... haben Sie
verschlafen! Vor drei Monaten ...!) Wenn Sie wollen, dass das geklärt wird,
dann können ja die Kollegen von der SPÖ ihrem Kollegen Ambrozy sagen, dass er
da mitgeht (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Jawohl!), damit diese
Frage dann auch in Österreich endlich eindeutig geklärt ist. (Beifall bei
den Freiheitlichen.)
Wenn Sie ein Ja zu einer europäischen Volksabstimmung sagen wollen,
stimmen Sie unserem Antrag zu, dem freiheitlichen Entschließungsantrag gemeinsam mit der ÖVP, den ich
hiemit einbringe:
„Der Nationalrat wolle beschließen:
‚Die Bundesregierung wird ersucht, weiterhin und verstärkt für die
Abhaltung EU-weiter Volksabstimmungen über künftige Änderungen des
Vertragswerks der Europäischen Union (Europäische Verfassung), die die
Grundprinzipien der nationalen Verfassungen betreffen, sowie für die generelle
europarechtliche Verankerung der Möglichkeit europaweiter Volksabstimmungen
über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für Europa einzutreten, sowie sich
für die Einberufung einer EURATOM-Revisionskonferenz einzusetzen.‘“
Das wäre eine europaweite Volksabstimmung, die wir für wichtig und notwendig
halten, wenn wir über Bürgerrechte in der EU sprechen. Da können Sie zustimmen,
wenn Sie das wollen, und nicht nur hier schön reden, aber dann, wenn es darum
geht, zuzustimmen, sich verweigern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Werte Kollegen, wir sagen auch ein Ja zur Europäischen Verfassung, und da
sind noch zwei Punkte, die mir persönlich wichtig sind. Es ist nämlich die
Möglichkeit eines Austritts jetzt erstmals festgeschrieben, es gibt endlich
eine Wiedergutmachung gegenüber Österreich – es werden vertragswidrige
Sanktionen, wie sie im Jahr 2000 gegen Österreich erlassen wurden, in
dieser Form nicht mehr möglich sein –, und auch das Einstimmigkeitsprinzip
für wichtige Fragen wie die der Sicherheit bleibt erhalten. All das sind
wichtige Punkte, dass wir hier der Europäischen Verfassung in dieser Form zustimmen.
Es gibt natürlich einige Wermutstropfen, und da wird uns auch ein Abgeordneter der Grünen, der Herr Kollege Pilz, nicht das Wort verbieten können, wenn wir hier öffentlich auch kritische Punkte anmerken. Wir haben es in der Vergangenheit getan, und wir werden es auch in Zukunft tun. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Zum Glück leben wir in einer Demokratie. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Pilz hat 1 Minute darüber gesprochen! Ungeheuerlich!)
12.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Dr. Bleckmann soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.