Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Herbert
Scheibner, Dr. Werner Fasslabend, Dr. Reinhard Eugen Bösch,
Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweite Volksabstimmung, eingebracht im Zuge der
Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der 109. Sitzung des
Nationalrates am 11. Mai 2005
Der
Vertrag über eine Verfassung für Europa, die so genannte neue „EU-Verfassung“,
bringt in vielen Bereichen objektive Verbesserungen gegenüber der bisherigen
Rechtslage, die die Demokratie und Bürgernähe in Europa, ein Europa der Bürger
eindeutig stärken.
Österreich
begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Bestimmungen:
Die
Werte der Union werden erweitert um die Rechte von Angehörigen von Minderheiten,
Nichtdiskriminierung, den Grundsatz der Gleichheit von Frauen und Männern;
Aufnahme
einer Sozialklausel, die dem Politikteil vorangestellt ist;
Verfassungsartikel für den Tierschutz: Tiere werden erstmals als
fühlende Wesen anerkannt;
erweiterte Kontrollbefugnis
des Europäischen Gerichtshofes, insbesondere hinsichtlich
Individualklagen und der Beschlüsse des Europäischen Rates;
Daseinsvorsorge:
Neben der Möglichkeit für ein europäisches Gesetz über Grundsätze und
Bedingungen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bleibt die Kompetenz
der Mitgliedstaaten verankert, solche Dienste zur Verfügung zu stellen, in Auftrag
zu geben oder zu finanzieren.
Stärkung
der Euro-Zone: Mitgliedsländer, die in der Euro-Zone sind, können sich in
verschiedenen Fragen, die eine verbesserte Abstimmung der Wirtschaftspolitiken
in der Eurozone betreffen, besser äußern und entscheiden.
Aufnahme
der Grenzregionen und der Bergregionen im Artikel III-116, der die rechtliche
Basis für die Strukturfonds und die Kohäsionspolitik ist;
Die
Kompromisslösung für die äußerst sensiblen Politikbereiche Justiz und Inneres
mit der Möglichkeit, ein Vorhaben dem Europäischen Rat, der im Konsens
entscheidet vorzulegen; Einstimmigkeit ist auch für die Einführung des
Europäischen Staatsanwaltes vorgesehen;
Euratom-Vertrag: Österreich und Deutschland haben
eine gemeinsame Initiative zur Einberufung einer eigenen Regierungskonferenz
zur Revision dieses Vertrages unternommen, die schon bei einigen
Mitgliedstaaten Unterstützung fand (Ungarn, Irland, Griechenland ...)
Europäische Sicherheits-
und Verteidigungspolitik: Die Bestimmungen über die permanente strukturierte
Zusammenarbeit im Bereich der ESVP konnten so gestaltet werden, dass sie nach
allgemeiner Auffassung den Erfordernissen von Offenheit, Transparenz und
Inklusivität Rechnung tragen. Die neue Beistandsgarantie lässt den besonderen
Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der neutralen oder bündnisfreien
Mitgliedstaaten unberührt. Insbesondere bleibt es Österreich auch in Zukunft
und im Einzelfall vorbehalten, über allfällige Beistandsleistungen selbst zu entscheiden,
hinsichtlich eines Auslandseinsatzes von Soldaten wie bisher nur mit Zustimmung
im Parlament und entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen.