Ich halte
das auch deswegen für so notwendig, um zu zeigen, wie Sie agieren, sowohl Sie
vom BZÖ – ehemalige „F“ – als auch in gewisser Weise der Herr
Bundeskanzler. Ich glaube, dass das einer der Gründe dafür ist, warum die
Bevölkerung – auch zu Recht – gegenüber Fragen, die die EU betreffen,
skeptisch ist, weil hier eben nicht mit offenen Karten gespielt wird. Oft
äußern sich die Regierungsmitglieder negativ und schimpfen über etwas, was in
Brüssel entschieden wurde, ohne zu sagen, dass sie an diesen Entscheidungen beteiligt waren! Es gibt
überhaupt keine Transparenz darüber, wo es die Möglichkeit gäbe einzugreifen.
Wir kämpfen immer wieder darum, rechtzeitig nicht nur Informationen zu bekommen – was schwierig genug ist –, sondern auch im Parlament die Regierungsmitglieder darauf aufmerksam zu machen, was sie im Interesse der Bevölkerung sinnvollerweise vielleicht in Brüssel vertreten könnten. In der Regel werden diese Anträge abgelehnt. Aber tun Sie dann nicht so, als ob Sie nicht dabei gewesen wären! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
12.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Frau Abgeordneter Sburny soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Van der Bellen,
Lunacek, Sburny, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine österreichische
Initiative für die Einführung einer europaweiten Volksabstimmung über europäische
Fragen, eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Verfassungsausschusses
über die Regierungsvorlage (851 d.B.): Vertrag über eine Verfassung für
Europa samt Protokolle, Anhänge und Schlussakte (919 d.B.)
Im Europäischen Recht besteht bisher keine
Möglichkeit auf Durchführung eines europaweiten Referendums. Auch der
vorliegende Entwurf zu einem Europäischen
Verfassungsvertrag sieht eine solche nicht vor. Zentrale Fragen
gemeinsamer europäischer Politik wie der Beschluss über den jetzt vorliegenden
Verfassungsvertrag oder künftige Verfassungsänderungen sollten jedoch dem
europäischen Souverän vorgelegt werden können. Da eine Volksabstimmung bisher
rechtlich nicht vorgesehen ist, setzt dies eine politische Initiative für eine
derartige Übereinkunft voraus.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, auf
europäischer Ebene eine politische Initiative zur Einführung einer europaweiten
Volksabstimmung über europäische Fragen von zentralem gemeinsamen Interesse zu
setzen.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Machne zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
12.59
Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Frau Bundesminister! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Als wirklich überzeugte Europäerin freue ich mich natürlich, dass wir heute diesen europäischen Verfas-