Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 91

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Von neun europäischen Ländern wissen wir, dass sie in nationalen Volksabstim­mungen über diese EU-Verfassung befinden werden, und was für Franzosen, Eng­länder, Dänen billig ist, muss auch für Österreicher recht sein. Es hat in der Diskussion, die in den letzten Tagen aufgebrochen ist – sie wäre ja, so schaut es zumindest aus, gerne vermieden worden –, auch sehr beachtenswerte juristische Meinungen dahin gehend gegeben, dass es sich um eine Gesamtänderung der Bundesverfassung han­delt und dass deswegen eine Volksabstimmung nach Bundes-Verfassungsgesetz zwingend notwendig ist. Jedenfalls aber ist es eine Teiländerung der Bundes­verfas­sung, die mit einem Drittel der Stimmen der Abgeordneten des Nationalrates einer Volksabstimmung unterzogen werden kann. Dass das jetzt auch möglich ist, Herr Abgeordneter Gusenbauer – er ist noch nicht da –, ist ganz klar.

Hätte ich bereits beim Ermächtigungsgesetz den Antrag auf eine Volksabstimmung eingebracht, dann weiß ich ganz genau, was man gesagt hätte: Noch liegt kein Abstim­mungsgegenstand vor. Sie wollen eine Abstimmung über ein Nullum. Sie sind zum falschen Zeitpunkt mit Ihrer Abstimmung gekommen. Jetzt ist der Zeitpunkt, zu dem das sinnvoll und im Parlament auch mit einem Drittel der Abgeordneten zu beschließen wäre.

Ich stelle daher den Antrag:

Antrag

der Abgeordneten Rosenkranz betreffend Durchführung einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Beschluss des Nationalrates über die Genehmigung des Abschlusses des Staats­vertrages über eine Verfassung für Europa samt Protokolle, Anhänge und Schlussakte (851 d.B. XXII GP) ist gemäß § 85 NRGO iVm Artikel 44 Abs. 3 Bundes-Verfassungs­gesetz nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 B-VG, jedoch vor der Beur­kundung durch den Bundespräsidenten einer Abstimmung des gesamten Bundes­volkes zu unterziehen.

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Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Unterstützungsfrage für diesen Antrag zu stellen.

Hohes Haus! Ich weiß nicht, warum Sie die Debatte über diese EU-Verfassung scheuen, warum Sie sich nicht der Mühe unterziehen wollen, zu argumentieren und zu überzeugen. Und ich stelle grundsätzlich fest, dass es einen bedauerlichen Wandel in der politischen Kultur gibt. Gerade anhand dieser Debatte sieht man es: Wenn sich die politische Klasse einmal über ein gemeinsames Ziel – und das geht dann von Rot, über Grün, über Orange nach Schwarz – abgesprochen hat, dann – und das finde ich sehr bedauerlich und halte es für eine Einengung der Freiheit der politischen Debatte – kann es jedenfalls keinen legitimen, so wird es zumindest dargestellt, Gegenvorschlag mehr geben. Das halte ich für eine schlechte Entwicklung. Deswegen meine ich, dass nicht nur aus juristischen Gründen, sondern vor allem aus demokratiepolitischen Grün­den eine Volksabstimmung notwendig und sinnvoll ist.

13.13


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete Rosenkranz, Sie haben mich ersucht, die Unterstützungsfrage zu stellen. Diese stellt sich für mich nicht, da ich den Antrag für nicht zulässig erkläre: Das deshalb, weil es sich um eine Volks-


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