Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 117

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Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Mag. Maier, Dr. Helene Partik-Pablé, Parnigoni und Kollegin­nen und Kollegen betreffend Stärkung des Datenschutzes auf europäischer Ebene ins­besondere auch bei Europol, eingebracht im Zuge der Debatte zum Protokoll auf Grund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Euro­päischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen) zur Änderung dieses Übereinkom­mens (691 d.B.)

Der Datenschutzrat hat in seiner Sitzung am 27. Jänner 2005 zu diesem Protokoll eine ausführliche und intensive Debatte geführt. Neben Stellungnahmen zu Detailproblemen hat der Datenschutzrat einstimmig auch allgemeine Grundsätze festgehalten. Diese sollen nunmehr auch von politischer Seite her in Form einer Entschließung bekräftigt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

In ausdrücklicher Anerkennung des Bekenntnisses Österreichs zur polizeilichen Zu­sammenarbeit im Rahmen von Europol wird die Bundesministerin für Inneres ersucht, alle Bestrebungen, den Datenschutz im Bereich der polizeilichen Zusam­menarbeit in der Europäischen Union und insbesondere der Europol weiter zu stärken, zu unter­stützen.

Gleichzeitig werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, bei Ver­handlungen von Übereinkommen mit datenschutzrechtlicher Relevanz auf euro­pä­ischer Ebene den Datenschutzrat zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einzubeziehen, damit die datenschutzrechtlichen Aspekte schon möglichst zeitig in die Verhandlungen von Österreich eingebracht werden können.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie einladen, diesem Antrag zuzu­stimmen.

Ich möchte nur in Erinnerung rufen: Datenschutzrechtliche Problemstellungen stehen an bei den Hochsicherheitspässen, wo es um die Frage biometrischer Merkmale geht, einerseits und andererseits in der Frage der Vorratshaltung von Daten.

Datenschutz ist ein Verfassungsrecht. Unterstützen Sie diesen Antrag! (Beifall bei der SPÖ.)

14.41


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Maier soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Kößl, Mag. Maier,


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