Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 186

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Erinnern wir uns zurück: Durch einen großen Schuldenberg war Österreich in das Schussfeld der Kritik geraten. Von einem ausgeglichenen Haushalt, wie ihn der Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU vorsieht, war Österreich weit entfernt. Mit der Höhe des Budgetdefizits bildete Österreich das Schlusslicht in der EU.

Budgetkonsolidierung bedeutet nichts anderes als entweder Ausgaben zu reduzieren, wobei man allenfalls etwas wegnehmen muss, oder Einnahmen zu erhöhen, wobei man allenfalls den Bürgern neue Steuern auferlegen muss. Budgetkonsolidierung ist also nie angenehm, aber wir hatten leider das Problem, dass es zur Budget­kon­solidierung keine Alternative gab. Eine „Alternative“ wäre gewesen, weiter Schulden zu machen und die Zukunft unserer Kinder nicht zu gewährleisten. Das konnten wir zweifellos nicht verantworten, meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Kogler: Und jetzt, wo es um Steuerzuckerln geht, können Sie es schon verantworten?)

Der Rechnungshof bestätigt den Erfolg der österreichischen Budgetpolitik in den Jahren 2000 bis 2002. Nach drei Jahrzehnten teilweise deutlicher Budgetdefizite und damit steigender Schulden wurden in den Jahren 2000 und 2002 die öffentlichen Finanzen trotz grundsätzlich schwieriger konjunktureller Lage erfolgreich konsolidiert. Der Konsolidierungspakt aus dem Jahre 2000 sah erst für 2002 einen ausgeglichenen Staatshaushalt vor. – Laut Bericht wurde das Nulldefizit mit einem Überschuss von 0,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes bereits 2001 und somit ein Jahr früher als geplant erreicht beziehungsweise durch ein geringes Defizit von 0,2 Prozent im darauf folgenden Jahr bestätigt.

Der Rechnungshofbericht hebt hervor, dass speziell im Jahre 2002 die Konsolidierung überwiegend durch ausgabenseitige Maßnahmen erfolgt war. Die Ausgabenquote, das heißt die öffentlichen Ausgaben in Relation zum Bruttoinlandsprodukt, war dabei von 54,2 Prozent auf 52,4 Prozent des BIP gesunken.

Ich komme schon zum Schlusssatz: Der Rechnungshof betont – entsprechend der Ziele der Bundesregierung – die Stabilisierung der öffentlichen Finanzen auf lange Sicht und verweist auf die Notwendigkeit eines ausgeglichenen gesamtstaatlichen Bud­gets, auch wenn kurzfristig eine Erhöhung des Haushaltsdefizits vor allem durch die Steuerreform 2004 und 2005 zu erwarten ist, und das im Sinne der österreichischen Wirtschaft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-82 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und angenommen.

18.15.006. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-115 d.B.) des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2002 und 2003 (871 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite